Empfehlungen für Gewaltschutz
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (aoef) koordiniert die österreichischen Aktivitäten zur heurigen Europaratskampagne "stoppt häusliche Gewalt gegen Frauen". Eine nationale NGO Task Force hat sich bereits sieben Mal getroffen, dabei wurden umfangreiche Empfehlungen zur Verbesserung im Gewaltschutzbereich an die Regierung ausgearbeitet. Sie sind als Vorschläge für konkrete Maßnahmen zu verstehen, die noch während der Kampagne bis April 2008 umzusetzen sind. So fordern die NGOs etwa weitere Verbeserungen am Gewaltschutzgesetz: beisielsweise eine Verlängerung der Einstweiligen Verfügung (EV) auf bis zu ein Jahr, die EV soll zudem auch nach einer Scheidung weiter bestehen können. Außerdem soll die Exekution rascher und wirkungsvoller sein, denn die Praxis habe gezeigt, daß die Übertretung einer EV für den Täter folgenlos bleibt. Unbedingt erforderlich ist für die NGOs auch, dass die Strafverfolgung von häuslicher Gewalt effektiver gestaltet wird: etwa durch bessere Ermittlungen und Beweissicherung (derzeit ist es nicht einmal Standard, Verletzungen mittels Foto zu dokumentieren). Es solle untersucht werden, warum Verfahren bei Gewalttaten häufig eingestellt werden. Der Druck auf die Täter müsse erhöht werden. Auch wird angeregt, über einen neuen Straftatbestand "Gewaltbeziehung" nachzudenken. Ebenfalls in den Empfehlungen der NGO Task Force enthalten sind folgende Forderungen: Bundesweite und laufende Bewerbung der Frauenhelpline, Ausbau von muttersprachlichen Beratungen, finanzielle Absicherung der Opferschutzeinrichtungen (Frauenhäuser, Interventionsstellen, Notrufe etc.), Errichtung eines speziellen Frauen- und Mädchenhauses für Migrantinnen, verpflichtende Grundausbildung für betroffene Berufsgruppen, Ausbau der Täterprogramme, Verbesserung der Kriminalstatistik und Maßnahmen zur Sensibilisierung. Die Abschlusskonferenz der Europaratskampagne findet am 29. April 2008 in Wien statt.
Empfehlungen für Gewaltschutz
Ebenfalls in den
Empfehlungen der NGO Task Force enthalten sind folgende Forderungen:
Ausbau der Täterprogramme,
Was meinen die damit? "Ausbildung zum Täter"? Einhergehend mit...
Verbesserung der Kriminalstatistik
damit mehr Täter auftauchen?
Verwirrt
MI
Empfehlungen für Gewaltschutz
Ebenfalls in den
Empfehlungen der NGO Task Force enthalten sind folgende Forderungen:
Ausbau der Täterprogramme,
Was meinen die damit? "Ausbildung zum Täter"? Einhergehend mit...
Verbesserung der Kriminalstatistik
damit mehr Täter auftauchen?Verwirrt
MI
das steht in der Printausgabe von anschlaege, einem feministischen Magazin. Als Quelle wird auch www.aoef.at/tage/index.htm anggegeben.
Empfehlungen für Gewaltschutz
Nein, diese Madame meinte wahrscheinlich damit, dass du niemals Heiraten und eine Familie gründen sollst, denn vorsätzliche Falschbeschuldigungen über häusliche Gewalt ist vorprogrammiert!
Müßte in jedem Standesamt ausgelegt...
...und jeder Willenserklärung zur Eheschließung angefügt werden. Zu unterschreiben vom potentiellen Täter ("Bräutigam").
So fordern die NGOs etwa
weitere Verbeserungen am Gewaltschutzgesetz: beisielsweise eine
Verlängerung der Einstweiligen Verfügung (EV) auf bis zu ein Jahr, die EV
soll zudem auch nach einer Scheidung weiter bestehen können. Außerdem soll
die Exekution rascher und wirkungsvoller sein, denn die Praxis habe
gezeigt, daß die Übertretung einer EV für den Täter folgenlos bleibt.
Unbedingt erforderlich ist für die NGOs auch, dass die Strafverfolgung von
häuslicher Gewalt effektiver gestaltet wird: etwa durch bessere
Ermittlungen und Beweissicherung (derzeit ist es nicht einmal Standard,
Verletzungen mittels Foto zu dokumentieren). Es solle untersucht werden,
warum Verfahren bei Gewalttaten häufig eingestellt werden. Der Druck auf
die Täter müsse erhöht werden. Auch wird angeregt, über einen neuen
Straftatbestand "Gewaltbeziehung" nachzudenken.
Also echt, ich bin für eine Popularisierung dieser wundervollen Vorschläge !
Gruß
Student
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...und jeder Willenserklärung zur Eheschließung angefügt werden. Zu
unterschreiben vom potentiellen Täter ("Bräutigam").
Dem Fast-Paar sollte klar vertändlich vorgelesen werden, welche Rechte (lange Liste bei der Frau, geht beim Mann dann dafür umso schneller) und Pflichten (da ists genau umgekehrt) sich aktuell aus dem Ehestand ergeben.
Ebenfalls ist der Mann zu informieren, dass er ab dem Zeitpunkt der Eheschließung als potentieller Gewaltverbrecher gilt und daher ohne weitere Ermittlungen auf Anforderung der Frau aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden und zur Not auch in Schutzhaft genommen werden kann.
Und diese Listen sind dann von beiden zusammen mit der Willenserklärung zur Eheschließung zu unterschreiben.
Das wäre doch mal "Fair play" vom Staat *fg*
Können wir lange drauf warten...
Gruß
Peter