Freiheit
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Leider kann insgesamt keine Rede davon sein, dass die aeltere Generation,
die zum Teil das dritte Reich und, noch mehr, den real existierenden
Sozialismus miterlebt hat, wie der Autor dieses Kommentars verstanden haette,
dass die scheibchenweise Abschaffung der Freiheit nicht erst seit eben
gerade Betrieben wird.
Stattdessen finden sich problemlos Millionen Idioten, die im Brustton der
ueberzeugung davon schwallen, dass sowas ja in unserem tollen Rechtsstaat
ueberhaupt nur ganz ausnahmsweise, so quasi als Unfall, moeglich waere.
Großartig !
Danke für diesen Hinweis ! Ich kannte diesen Kommentar von Peter Bacher in der "Welt" noch nicht. Und ich bin erstaunt über die Offenheit, mit der dieser Journalist redet !
[...]
Heute nenne ich, angeregt durch Zeitungslektüre, einen Wunsch, der so banal klingt, dass ich ihn kaum zu nennen wage: Ich wünsche Dir ein Leben in Freiheit! Rede bitte nicht so pathetisch wie Politiker, wirst Du nun sagen, Freiheit ist in unserem Rechtsstaat doch garantiert. Lasse ich mir nichts zu schulden kommen, sehe ich beispielsweise ein Gefängnis nie von innen ...Wenn Du Dich da mal nicht täuschst, kann ich nur sagen, und berichte kurz, was einem tüchtigen Schlossermeister in einer großen Firma in München passiert ist, den man wegen angeblicher Vergewaltigung acht Monate hinter Gitter brachte. U-Haft heißt diese brutale Form der Freiheitsberaubung.
Nachdem eine Nachbarin ihn angezeigt hatte, wurde der Mann verhaftet - am Arbeitsplatz! Er beschwor immer wieder seine Unschuld. Er legte Haftbeschwerde ein, vergebens. Der Mann, inzwischen gekündigt, war am Tiefpunkt seines Lebens angelangt. "Es raubt einem mitunter den Schlaf, wenn man mit ansehen muss, wie ein U-Häftling zerstört wird", gibt ein prominenter Strafverteidiger zu Protokoll, der zornig beobachtet, mit welcher Nonchalance heute sogar die Justiz in die Grundrechte der Menschen eingreift.
So auch in diesem Fall. Als sich herausstellte, dass die Nachbarin, eine alkoholkranke und verwirrte Frau, die Vergewaltigung nur erfunden hatte, war es zu spät: Der Mann war seinen Job los. Und - so grausam ist das heute! - ein über 50-jähriger Schlosser sei auch nicht mehr vermittelbar, bestätigte das Arbeitsamt. Nun startete der Mann einen Schadenersatzprozess gegen den "Freistaat" Bayern, und er bekam, oh Wunder, sogar recht: Der Staat muss dem Mittfünfziger bis zur Rente einen "Schadenersatz für die Zukunft" zahlen - insgesamt rund 300 000 Euro.Aber was wird nicht bezahlt? Es sind dies ein verlorenes Stück Leben, die Demütigung der Verhaftung, die seelischen Qualen, die Ohnmacht gegenüber einer Bürokratie, die sich in unserem Land in einer Weise ausbreitet, die ich nicht für möglich hielt; nicht in Deutschland, das nach dem Krieg die freiheitlichste Demokratie aufbaute, die es je auf deutschem Boden gab.
[...]
Großartig !
Siehe dazu auch dies hier, freilich nicht geschlechtsbezogen:
Kölner SEK-Beamte weisen vor Gericht Beschuldigungen zurück
Vor sieben Jahren wurde Sankt Augustiner Fliesenleger von 16 vermummten Polizisten überwältigt - Seit vier Jahren prozessiert er vor dem Bonner Landgericht um Schadensersatz vom Land NRW
Von Rita Klein
Sankt Augustin/Bonn. Auf seine Krücken gestützt, stellt sich der 54-jährige Fliesenleger aus Sankt Augustin im Bonner Landgericht wieder einmal den Kameras der Fernsehsender. Seit September 2004 streitet er sich vor der 1. Zivilkammer mit dem Land NRW um 228 825 Euro Schadensersatz für ein Erlebnis, das sein Leben am Morgen des 8. Dezember 2000 zerstört haben soll.
Er sei von einem Sonder-Einsatz-Kommando (SEK) der Kölner Polizei in seinem Lieferwagen überfallen und angeblich so schwer misshandelt worden, dass er seitdem nicht mehr arbeiten könne und seinen Betrieb schließen musste.
Ein Nachbar, mit dem er im Streit lag, hatte damals gemeldet, der Fliesenleger sei im Besitz von Handgranaten und Schusswaffen, was sich nach dem Einsatz als falsch herausstellte. Es hat in diesem Rechtsstreit schon zahlreiche Prozesstermine gegeben, aber dieser ist für den 54-Jährigen ein ganz besonderer: An diesem Tag kann er zwei von damals 16 vermummten SEK-Beamten ins unverhüllte Gesicht sehen, denn die beiden Polizeibeamten sind an diesem Tag als Zeugen geladen.
Nach langem Streit um ihre Aussagegenehmigung sollen sie dem Gericht nun Auskunft darüber geben, wie der Einsatz an jenem Morgen vor sieben Jahren aussah. Wie der 54-Jährige ihn erlebte, hat er immer wieder geschildert: als Alptraum. Von einer Übermacht vermummter Gestalten sei er aus seinem Wagen gezerrt, auf die Straße geworfen, geschlagen und getreten worden, und als er wieder zu sich gekommen sei, habe er einen Sack über dem Kopf gehabt.
Und genau so unvermittelt wie alles über ihn gekommen sei, sei er schließlich auf die Straße gesetzt worden. Doch obwohl sich herausgestellt habe, dass er unschuldig das Opfer eines polizeilichen Übergriffs geworden sei, habe er bis heute keine Entschädigung erhalten - und nicht einmal ein Wort der Entschuldigung.
Wie schwer der 54-Jährige vor allem seelisch geschädigt ist, erklärte ein vom Gericht beauftragter psychiatrischer Gutachter bereits im Juni: Das Grundvertrauen des 54-Jährigen sei durch dieses traumatische Erlebnis massiv gestört und seine Panik, erneut in eine so hilflose Lage zu geraten, sei so groß, dass er die Operation seines Knies verweigere, das er sich bei einem Treppensturz im Jahr 2001 schwer verletzt hatte. Als ganz besonders unerträglich aber, so der Gutachter, erlebe der 54-Jährige sein "nicht zu besänftigendes Unrechtsgefühl". Seine Bitterkeit bringt der 54-Jährige auch diesmal wieder zum Ausdruck.
Was die beiden SEK-Beamten im Zeugenstand aussagen, erfährt die Öffentlichkeit an diesem Tag nur gefiltert. Ihr Anwalt hat einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt - zum Schutz der Polizisten und zum Schutz der besonderen Taktiken eines Sondereinsatzes. Das Gericht gibt diesem Antrag schließlich statt.
Kammervorsitzender Heinz Sonnenberger führt als Begründung aus: Eine öffentliche Vernehmung könne zu einer "Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit der Zeugen" führen. Und zu einer "Gefährdung der öffentlichen Ordnung", da nicht völlig ausgeschlossen werden könne, dass es zu Racheakten kommen könne, wenn die Identität der Polizisten bekannt würde.
Außerdem könnten zukünftige Einsätze von Sonderkommandos gefährdet werden, wenn deren Taktik bekannt würde. Und so treten die beiden Beamten hinter verschlossenen Türen in den Zeugenstand.
Was sie eineinhalb Stunden lang gefragt worden sind und geantwortet haben, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Für die fasst Richter Sonnenberger anschließend in wenigen Minuten das für den Rechtsstreit Wesentliche zusammen: Einer der SEK-Beamten habe erklärt, er sei direkt an dem Einsatz beteiligt gewesen, und weder er noch einer seiner Kollegen hätten den 54-Jährigen geschlagen oder getreten.
Und der andere Beamte, der einen der Polizeiwagen gefahren habe, habe keinen seiner Kollegen schlagen oder treten sehen. Damit aber weiß die Kammer nicht mehr als vorher. Sie will nun am 21. Januar eine Entscheidung verkünden.
(15.12.2007)
Durch vorsätzliche Falschbeschuldigung werden schwere Verbrechen verübt n/t
- kein Text -
Großartig !
Danke für diesen Hinweis ! Ich kannte diesen Kommentar von Peter
Bacher[/b] in der "Welt" noch nicht. Und ich bin erstaunt über die
Offenheit, mit der dieser Journalist redet ![...]
... Er beschwor immer wieder seine Unschuld. Er legte
Haftbeschwerde ein, vergebens. ...... Als sich herausstellte, dass die Nachbarin, eine
alkoholkranke und verwirrte Frau, die Vergewaltigung nur erfunden hatte,
war es zu spät: ...
[...]
Es zeigt sich immer wieder: die gesamte männerfeindliche Propaganda führt zur Zerstörung des Rechtsstaates.
Während bei einem, von der Kindesmutter begangenem Kindesmord zunächst einmal Papi vorsichtshalber eingelocht wird (hier, "Nach der Gewalttat nahm die Polizei auch ihn vorübergehend fest") und nachher Mami von einer ganzen Psychologen-Armada betreut wird, hatte der arme Schlossermeister nichts zu melden:
allein der Vergewaltigungs-Vorwurf einer Frau verwandelt den potentiellen Täter (wir wissen ja, 40% der Frauen haben Gewalt in ihrem Leben erfahren, ist ja vollkommen wurscht wann, z. B. im 2. Weltkrieg) in einem echten Täter.
Das Grundprinzip einer rechtstaatlichen Justiz, "im Zweifel für den Angeklagten", ist im Geiste der Denunziationshysterie* des Gesetzes gegen häusliche Gewalt ertrunken.
Was mich allerdings wundert: haben die Psychospezialisten, die dem "Vergewaltigungsopfer" sofort beigestellt wurden, erst nach Monate herausgefunden, dass die Dame echt daneben ist?
Gruß
Michael
PS: *Auch das noch!hier
Die Bezeichnung Hysterie (von griechisch hystera: Gebärmutter, verwandt mit lat. uterus) als psychologischer Fachbegriff für eine neurotische Störung gilt inzwischen als veraltet und wurde im ICD-10 durch die Bezeichnungen dissoziative Störung (F44) bzw. Histrionische Persönlichkeitsstörung (F60.4) ersetzt ? nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass dem Begriff der Hysterie aus etymologischer Sicht eine Verbindung mit dem weiblichen Geschlecht sowie eine negative Bewertung anhaftet.
Die Bescheuertheit lässt grüßen!
Diagnose "Hysterie" wg. Wirklichkeitsbezug verpönt.
PS: *Auch das
noch!hierDie Bezeichnung Hysterie (von griechisch hystera: Gebärmutter, verwandt
mit lat. uterus) als psychologischer Fachbegriff für eine neurotische
Störung gilt inzwischen als veraltet und wurde im ICD-10 durch die
Bezeichnungen dissoziative Störung (F44) bzw. Histrionische
Persönlichkeitsstörung (F60.4) ersetzt ? nicht zuletzt aufgrund der
Tatsache, dass dem Begriff der Hysterie aus etymologischer Sicht
eine Verbindung mit dem weiblichen Geschlecht sowie eine
negative Bewertung anhaftet.
Wikipedia schreibt dazu:
"Der Begriff ?Hysterie? erscheint unter anderem deshalb problematisch, weil ihm eine pejorative [= abwertende] Bedeutung anhaftet, die mit der vorgeblich geschlechterspezifischen Bindung zusammenhängt, weshalb man heute eher den Begriff "Konversionsstörung" für o. g. Symptome verwendet."
Die anthroposophisch orientierte Psychiatrie wird sich hoffentlich nicht dazu beeindrucken lassen, weil der Begriff "Hysterie" dort durch den Pionier R.Steiner eine eigenständige, für diese Richtung unabdingbare Prägung erhalten hat.
Und inbetreffs "vorgeblich geschlechterspezifisch" (Wikipedia): Hysterie kommt nun mal von Hystera, also von der Gebärmutter. Da läßt sich nicht dran rütteln, ohne daß Alles verrutscht. Ja, dann geht die Hysterie erst richtig los, denn ursprünglich wurde die Hysterie als verursacht durch eine Wanderung der Hystera erkannt.
Gruß
Student
Zur Abwechslung: Frau wg. Falschbeschuldigung verurteilt.
Liegt schon ein paar Wochen zurück, siehe hier. Doch gerade zur Weihnachtszeit (beachtet: Die 13 Heiligen Nächte erstrecken sich bis Epiphanias, d.h. dem 6. Januar; dann erst sollte auch der Tannenbaum entsorgt werden) möchten wir auch etwas Tröstliches genießen.
Prozess um vorgegaukelte Vergewaltigung
Ehefrau beschuldigt ihren Liebhaber - Bewährungsstrafe gegen 45-Jährige verhängt
Von Benjamin Jeschor
Bonn. Mit ihrem Geliebten traf sich die heute 45 Jahre alte Suaheli D. (Name geändert) im März 2004 in ihrer Wohnung. Dort kam es zu sexuellen Handlungen, die jedoch jäh unterbrochen wurden: Plötzlich kam ein Kind der mehrfachen Mutter nach Hause und überraschte das Pärchen in flagranti. Schnell suchte der Liebhaber das Weite und stürmte wortlos an dem Sohn vorbei aus der Wohnung.
Ihrem Jungen erzählte die damals noch verheiratete Frau daraufhin, sie sei von einem unbekannten Mann an der Tür bedrängt und in die Wohnung gestoßen worden. Dann sei der Täter über sie hergefallen. Der Sohn rief sofort die Polizei und es wurden Ermittlungen wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung gegen den Freund der 45-Jährigen aufgenommen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt.
Nachdem Suaheli D. durch ihre Anwältin Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen ließ, wurde doch noch Anklage gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger erhoben. Im Prozess gegen den Mann, der stets seine Unschuld beteuerte, verwickelte sich die Hauptbelastungszeugin allerdings immer mehr in Widersprüche. Das Ergebnis: Der angebliche Triebtäter wurde - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - freigesprochen.
Es folgte ein Verfahren vor dem Amtsgericht gegen die bis dahin nicht vorbestrafte Suaheli D., an dessen Ende die 45-Jährige wegen falscher Verdächtigung und falscher uneidlicher Aussage zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass es der Angeklagten unter anderem aufgrund ihres muslimischen Glaubens höchst peinlich war, von ihrem Sohn beim Liebesspiel mit einem fremden Mann erwischt zu werden.
Auch dass sich die seit 1998 in Deutschland lebenden Frau plötzlich auf Verständigungsprobleme berief, nahm ihr das Gericht nicht ab. Strafverschärfend wurde gewertet, dass sie ihrem ehemaligen Liebhaber eine Tat anhängen wollte, die "gesellschaftlich besonders geächtet" und selbst im Falle eines Freispruchs dazu geeignet sei, "noch ein schlechtes Licht" auf den Beschuldigten zu werfen.
Kritik mussten sich zudem die beiden Rechtsanwältinnen der Angeklagten gefallen lassen. Laut Urteil ist nicht ausgeschlossen, dass Suaheli D. von ihnen falsch beraten wurde. Die Anwältinnen hätten trotz der massiven Widersprüche in der Aussage ihrer Mandantin zugelassen, dass die 45-Jährige vor Gericht immer neue falsche Geschichten auftischte.
(26.10.2007)
Weitere Zeitungsberichte zur selben Sache, sowie Kommentare der Forumteilnehmer unter dem oben gegebenen Link.
Gruß
Student