Schläge und Gestank
In der Zeit:
Ein ehemaliger Häftling verklagt das Land Nordrhein-Westfalen wegen Menschenrechtsverletzungen in der Haft ? wahrscheinlich zu Recht
Erschreckend ist der letzte absatz:
Wer im Ruf steht, ein >Kinderficker« zu sein, dem geht es dreckig
Besonders gefährlich sind die Gemeinschaftszellen, .... Gunnar H. hat das in
den 522 Tagen seiner Gemeinschaftshaft mehr als einmal erlebt. Nachdem seine Mithäftlinge seine Anwaltsunterlagen durchstöbert hatten, ..., begann für den
wegen sexueller Nötigung Verurteilten in der gesamten Vollzugsanstalt eine
Tortur. Seine Zellengenossen fanden heraus, dass seine Stieftochter ihn des
sexuellen Missbrauchs beschuldigte. Sofort machte in dem Gefängnis die
Nachricht die Runde, Gunnar H. sei ein >Kinderficker«. Ein Aufruf zur Gewalt.
Zwar hatte Gunnar H. seine Unschuld immer beteuert und wurde später auch freigesprochen ? doch im Knast interessierte das niemanden. >Ich kann gar nicht zählen, wie oft ich unter der Dusche zusammengeschlagen wurde«, sagt er. Noch heute, drei Jahre nach seiner Entlassung, in der Sicherheit seines Münsteraner Wohngemeinschaftszimmers, zittern seine Hände. >Dafür«, sagt er, >kann mich keiner entschädigen.«
Sollte die Zypries mit ihrer reform des sexualstrafrechts erfolg haben,
werden wir noch viele solcher fälle erleben. Die gerichte scheinen ja
bei solchen beschuldigungen recht leichtfertig mit der unschuldsvermutung
umzugehen, denn Gunnar H wurde ja erstinstanzlich verurteilt. Da kommt noch
einiges auf uns zu.
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