Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Paradigmenfrage: Herrschaft oder Gleichberechtigung ?

Student, Friday, 07.12.2007, 15:29 (vor 6589 Tagen)

Die Ereignisse der letzten Tage, welche uns mit einer nie gekannten Dichte muttertypischer Verbrechen konfrontieren, haben mehrfach die Frage aufkommen lassen: Sind Frauen überhaupt zurechnungsfähig ?

Nur vordergründig betrachtet, ist diese Frage rein rhetorischer Natur. Ich stelle sie mir seit langer Zeit ganz ernsthaft - und ich verneine sie. Genauer gesagt: Ich halte die weibliche Zurechnungsfähigkeit für eingeschränkt gegenüber der Zurechnungsfähigkeit des Mannes.

Denke ich aber so - Andere, die so nicht zu denken wagen, fühlen dennoch oft so, wie ich denke -, dann ergeben sich als Konsequenz, daß Gleichberechtigung nicht gefordert werden kann. Überhaupt gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Entweder wir unterstellen eine naturrechtliche - nicht unbedingt faktische - Gleichberechtigung beider Geschlechter. Dann aber darf es keine Unzurechnungsfähigkeit (oder eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit) eines der Geschlechter geben.

2. Oder aber wir postulieren eine naturrechtliche Herrschaft des Mannes über die Frau. Dann sind Frauen bestenfalls eingeschränkt zurechnungsfähig, und Männer haften für Frauen, so wie Eltern für ihre Kinder haften.

Wenn wir das rechtsphilosophisch vertiefen wollen - und keine ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema kommt darum herum -, so müssen wir dazu auch die Staats- und Rechtslehre des Altertums konsultieren, Allen voran Aristoteles. In seiner "Politik" (Erstes Buch) hat er erstmals die Trennung von Ökonomie und Politik vollzogen, welche eine "Politische Ökonomie", wie sie später aufkam, zu einem begrifflichen Widersinn macht.

Es gibt demnach den "oikos", den Haushalt, einerseits; und anderseits die "polis", das Staatswesen nach damaliger Art (in der Größe entsprechend etwa einem Stadtstaat wie Bremen, jedoch mit eigenständiger Außenpolitik).

o Im Haushalt herrscht bestimmungsgemäß ein Despot;
o im Staat herrschen Gleiche unter Gleichen.
o Erst das (nicht bestimmungsgemäße) Eindringen der Ökonomie und der zugehörigen Herrschaftsformen in den Staat degradiert oder zerstört den Staat.

Betrachten wir nun diesen Despoten (des Haushalts) einmal genauer. Das Wort hat erst lange nach Aristoteles die schlechte Konnotation erhalten, welche ihm heute anhaftet. So ist z.B. ein deutscher "Landesvater" im aristotelischen Sinne ein Despot. Es darf ihn eigentlich auch gar nicht geben, da ja ein Vater einem Hause (oikos) vorsteht, also in der Politik als Vater gar Nichts zu suchen hat.


Nun wird die Despotie oder Herrschaft des Hausherrn aber noch einmal unterteilt gemäß den Objekten seiner Herrschaft (vgl. Aristoteles: Nikomachische Ethik, VIII, 12). Denn der Hausherr herrscht über

1. über die Frau. Diese Herrschaft gleicht der aristokratischen Regierungsform;

2. über die Kinder. Diese Herrschaft gleicht der monarchischen (königlichen) Regierungsform.

3. über die Sklaven. Diese Herrschaft gleicht am ehesten der Tyrannis (wenn das, soweit ich sehe, auch nicht so gesagt wird.)


Somit gibt es eine Stufenfolge in der Ranghöhe der zu Beherrschenden: Die Frau steht (aufgrund ihres Vermögens) etwas über den Kindern; diese wiederum über den Sklaven. Denn Letztere muß man mehr ermahnen als Kinder. (Freilich sollten wir das Vorurteil fallen lassen, daß Sklaven grundsätzlich schlecht behandelt worden seien. Selbst heute werden Hunde und Katzen, Goldhamster, Ratten, Wellensittiche, Goldfische usw. meist besser behandelt als Kinder und Ehegatten.)

Zu Punkt (1.) und (2.) zitiere ich wörtlich (Politik, I,12):

"Man muß nämlich auch über die Frau und die Kinder herrschen, über beide zwar als Freie, doch nicht in derselben Art und Weise der Herrschaft, sondern über die Frau nach der Art eines Staatsmannes, über die Kinder aber nach derArt eines Königs. Denn das Männliche ist von Natur aus führungsgeeigneter als das Weibliche - falls es nicht irgendwo zu einem Verhältnis wider die Natur kommt -, und das Ältere und Reife ist das mehr als das Jüngere und Unreife."

Zuvor, in I,5, wird die Notwendigkeit von Herrschaft begründet mit dem Verhältnis zwischen Körper und Seele bzw. zwischen niederen (triebhaften) und höheren (vernunftgesetuerten) Seelenanteilen, und diesbezüglich geschlossen:

"daß aber eine Gleichberechtigung oder ein umgekehrtes Verhältnis für alle Teile schädlich wäre."

Nun kann man natürlich einwenden: Was geht uns Aristoteles an ? Der ist doch, zumal mit seiner Verteidigung der Sklaverei, schon längst überholt ! - So ist es aber nicht. Jede Staatstheorie bis zum heutigen Tag muß auf ihn zugreifen. Und übrigens, Sklaverei ist keineswegs überholt, auch in Deutschland nicht: Sie trägt nur andere Namen, z.B. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, bei der wesentliche Freiheitsrechte aufgehoben sind.

Wie dem nun sei:

Eine Männerbewegung, welche die Gleichheit von Mann und Frau zur Grundlage hat, ist zum Scheitern verurteilt. Sie scheitert an dem Widerspruch, Frauen als einer gleichberechtigten Teilhabe fähig ansehen zu müssen, und gleichzeitig ihnen Unzurechnungsfähigkeit zubilligen zu müssen. Gehen wir diesen Weg zuende, dann landen wir zwangsläufig in einer Tyrannei. Denn der Tyrann ist zwangsläufig unzurechnungsfähig, und zwar aus Vollmacht.

Diesbezüglich noch das alte Schema der Staatsformen und ihrer Entartungen:

1. Herrschaft von Einem:
a) + Monarchie (Königtum), Ziel: das Wohl Aller;
b) - Tyrannei, Ziel: Der Selbstschutz des Tyrannen gegen seinen Sturz;

2. Herrschaft Weniger:
a) + Aristokratie
(Herrschaft der Fähigen), Ziel: Gerechtigkeit;
b) - Oligarchie (Herrschaft der Reichen), Ziel: Kapital-Anhäufung;

3. Herrschaft Aller:
a) + Politie,
Ziel: Gleichheit Aller vor dem Gesetz;
b) - Demokratie (Pöbelherrschaft), Ziel: Herrschaft der Gemeinsten.

In unserer Regierung sind alle Elemente enthalten.

Gruß

Student


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