Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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menschenrechte

Berta Brett, Friday, 30.11.2007, 02:53 (vor 6596 Tagen)

Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;

b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;

c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;

d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

menschenrechte

kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen werden?

gezwungen zur Arbeit

Expatriate, Sued-Ost-Asien, Friday, 30.11.2007, 03:49 (vor 6596 Tagen) @ Berta Brett

kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen
werden?

Ja. Meinst Du ich sitze freiwillig hier im Buero? Nein, ich bin gezwungen, weil ich meine Kohle dafuer haben will.
Meine Sekretaerin ist spaet dran heute, muss ich mir meinen Kaffee auch noch selber machen.
Scheiss-Tag!

Cheers!

menschenrechte

A, Friday, 30.11.2007, 05:31 (vor 6596 Tagen) @ Berta Brett

kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen
werden?

Ja.

menschenrechte

Dieter, Friday, 30.11.2007, 09:18 (vor 6596 Tagen) @ Berta Brett

Das hätte man auch einfacher formulieren können:

Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Frauen dürfen gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.

menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Student, Friday, 30.11.2007, 12:39 (vor 6596 Tagen) @ Berta Brett

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten
gehört.[/i][/b]

kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen
werden?

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bedeutet, daß alle Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung über Bord geworfen werden und man Nebentätigkeiten aufnehmen muß; auch das Renteneintrittsalter gilt nicht. Im Ergebnis ist es Sklaverei. Darf nur nicht so genannt werden.

Die Nichterfüllung von Unterhaltspflicht bzw. der gesteigerten Erwerbsobliegenheit wird in Deutschland mit Gefängnis (bis 6 Monate ?) bestraft.

Jedoch ist m.W. noch kein Fall bekannt geworden, daß eine Frau wegen dieses Deliktes bestraft worden wäre, obwohl die (sehr wenigen) unterhaltpflichtigen Frauen ihrer Pflicht viel weniger häufig nachkommen als Männer. Letzteres ist eine offizielle Angabe.

Gruß

Student

menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 30.11.2007, 13:57 (vor 6596 Tagen) @ Student

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bedeutet, daß alle Errungenschaften der
Gewerkschaftsbewegung über Bord geworfen werden und man Nebentätigkeiten
aufnehmen muß; auch das Renteneintrittsalter gilt nicht. Im Ergebnis
ist es Sklaverei. Darf nur nicht so genannt werden.

Desgleichen der staatliche Zwangsdienst. Darum ja auch die 4 Ausschlußkriterien a bis d. Würden die Tatbestände die Kriterien für Zwangsarbeit nicht erfüllen, müßte man sie ja nicht explizit ausschließen.

Keine Zwangsarbeit sind dagegen die diversen Druckmittel von Hartz IV, wenn auch oft anders behauptet. Hier droht keine Bestrafung, sondern nur Mittelentzug. Das ist legitim.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

menschenrechte / Unterhaltspflicht / Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

zweiter deutscher fernseher, Monday, 03.12.2007, 00:57 (vor 6593 Tagen) @ Nihilator


Keine Zwangsarbeit sind dagegen die diversen Druckmittel von Hartz IV,
wenn auch oft anders behauptet. Hier droht keine Bestrafung, sondern nur
Mittelentzug. Das ist legitim.


Gruß,
nihi

Scheinst mir ein Fan von Wolfgang Clement zu sein, der 20-25% Sozialbetrüger in die Welt posaunte um dann den Zwang gegen Hartz 4-er verschärfte.
Der legitime Mittelentzug forderte bisher schon einige Todesopfer.
Die Bürgerrechte sind aberkannt.
Wenn Lichtschlag den Enzug des Wahlrechtes fordert, lehnt er sich nicht weit raus, sondern bewegt sich inmitten des politischen Mainstream.

Sprich mit den Betroffenen, in Wahrheit sind es Opfer.
Die Qualität der öffentlichen Berichterstattung kennst Du ja selber.

menschenrechte sind auch Männerrechte

pit b., Friday, 30.11.2007, 19:27 (vor 6595 Tagen) @ Berta Brett

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an
die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in
Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;

kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen
werden?

Jep! Alleine die Tatsache, das Zwangsarbeit unter Androhung von Srafen stattfindet, die Wehrpflicht jedoch formal von diesem Begriff ausgenommen wird, ist der Beweis, das der Staat den Männer ihre Menschenwürde nicht im vollen Umfang zugesteht.

menschenrechte

Nikos, Athen, Friday, 30.11.2007, 23:39 (vor 6595 Tagen) @ Berta Brett

Art. 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt

a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der
unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die
bedingt entlassen worden ist;

b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an
die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in
Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;

c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder
Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;

d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten
gehört.

menschenrechte

kann ich davon ausgehen, dass mehr männer als frauen zu etwas gezwungen
werden?

Sag mal, BIST DU etwa gerade wach geworden, oder was?

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

menschenrechte

Berta Brett, Saturday, 01.12.2007, 11:10 (vor 6595 Tagen) @ Nikos

bilde dir bloss nicht ein deinetwegen.

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