Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsatzentscheidung von Arios Pagos

Nikos, Athen, Thursday, 15.11.2007, 13:17 (vor 6610 Tagen)

"Entscheidung des Höchsten Gerichts Griechenlands (Arios Pagos) über das Sorgerecht im Scheidungsfall, welches das maximale Gericht beurteilte, besagt, daß das Sorgerecht in Erwägung der Interessen des Minderjährigen entschieden werden sollte. In der Entscheidung wird es betont, daß die Präferenz des Kindes zum Vater oder zu seiner Mutter nicht sicheres Kriterium für den Richter sei, weil das Kind wegen seines unvollständigen psychischen Wachstums, durch Wechselwirkungen und Abhängigkeiten manipulierbar ist, besonders wenn intensiver Rechtsstreit zwischen den Eltern besteht. Es wird auch unterstrichen, daß das Anvertrauen des Sorgenrechts an einem Elternteil keinesfalls seine komplette Entfremdung von der anderen Elternteil bedeuten sollte, mit dem für das Kind es wesentlich ist, Kontakt beizubehalten. Das Gericht betont am Ende die Schwierigkeit des Richters die bessere mögliche Entscheidung zu treffen, wegen der üblichen unterbewussten Antipathie des Kindes zum Elternteil, das nicht das Sorgenrecht hat."

Hm. Irgendwas ist hier tatsächlich anders, wenn ich das Ganze mit der Fragerei meine Kindes durch alle möglichen Deppen vergleiche: "Willst Du denn wirklich zum Papa, oder lieber bei der Mama bleiben?"

Wie kann man ein fünfjähriges Kind denn so etwas blödes fragen, dazu ein Kind, das gerade Papas Umzug erlebt hat? Wie komplett idiotisch diese Menschen doch sind!

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Grundsatzentscheidung von Arios Pagos

Klaus Brause, Thursday, 15.11.2007, 15:03 (vor 6610 Tagen) @ Nikos

"Entscheidung des Höchsten Gerichts Griechenlands (Arios Pagos) über das
Sorgerecht im Scheidungsfall, welches das maximale Gericht beurteilte,
besagt, daß das Sorgerecht in Erwägung der Interessen des Minderjährigen
entschieden werden sollte. In der Entscheidung wird es betont, daß die
Präferenz des Kindes zum Vater oder zu seiner Mutter nicht sicheres
Kriterium für den Richter sei, weil das Kind wegen seines unvollständigen
psychischen Wachstums, durch Wechselwirkungen und Abhängigkeiten
manipulierbar ist, besonders wenn intensiver Rechtsstreit zwischen den
Eltern besteht. Es wird auch unterstrichen, daß das Anvertrauen des
Sorgenrechts an einem Elternteil keinesfalls seine komplette Entfremdung
von der anderen Elternteil bedeuten sollte, mit dem für das Kind es
wesentlich ist, Kontakt beizubehalten. Das Gericht betont am Ende die
Schwierigkeit des Richters die bessere mögliche Entscheidung zu treffen,
wegen der üblichen unterbewussten Antipathie des Kindes zum Elternteil,
das nicht das Sorgenrecht hat."

Hm. Irgendwas ist hier tatsächlich anders, wenn ich das Ganze mit der
Fragerei meine Kindes durch alle möglichen Deppen vergleiche: "Willst Du
denn wirklich zum Papa, oder lieber bei der Mama bleiben?"

Mit dieser Frage foltern sie die Kinder!!!

Grundsatzentscheidung von Arios Pagos

Michael Baleanu, Saturday, 17.11.2007, 12:34 (vor 6608 Tagen) @ Nikos

In der Entscheidung wird es betont, daß die
Präferenz des Kindes zum Vater oder zu seiner Mutter nicht sicheres
Kriterium für den Richter sei, weil das Kind wegen seines unvollständigen
psychischen Wachstums, durch Wechselwirkungen und Abhängigkeiten
manipulierbar ist, besonders wenn intensiver Rechtsstreit zwischen den
Eltern besteht. Es wird auch unterstrichen, daß das Anvertrauen des
Sorgenrechts an einem Elternteil keinesfalls seine komplette Entfremdung
von der anderen Elternteil bedeuten sollte, mit dem für das Kind es
wesentlich ist, Kontakt beizubehalten. Das Gericht betont am Ende die
Schwierigkeit des Richters die bessere mögliche Entscheidung zu treffen,
wegen der üblichen unterbewussten Antipathie des Kindes zum Elternteil,
das nicht das Sorgenrecht hat."

Hm. Irgendwas ist hier tatsächlich anders, wenn ich das Ganze mit der
Fragerei meine Kindes durch alle möglichen Deppen vergleiche: "Willst Du
denn wirklich zum Papa, oder lieber bei der Mama bleiben?"

Wie kann man ein fünfjähriges Kind denn so etwas blödes fragen, dazu ein
Kind, das gerade Papas Umzug erlebt hat? Wie komplett idiotisch diese
Menschen doch sind!

Nikos

Hallo Nikos,

ihr habt weise Richter, die offensichtlich das "Wohl" des Kindes kennen.

Gibt es vielleicht eine Info-Seite zum Scheidungs-, Umgangs-/Sorge- und Unterhaltsrecht in Griechenland in deutsch oder englisch?

Gruß
Michael

Grundsatzentscheidung von Arios Pagos

Nikos, Athen, Saturday, 17.11.2007, 20:43 (vor 6608 Tagen) @ Michael Baleanu

Gibt es vielleicht eine Info-Seite zum Scheidungs-, Umgangs-/Sorge- und
Unterhaltsrecht in Griechenland in deutsch oder englisch?

Nicht dass ich wusste.

Gruss
Nikos

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