Offener Mail-Brief an Bundeskanzler
http://antifeminist.an.funpic.de/phpbb2/viewtopic.php?t=831
Wien, 11.11.2007
Dr. Alfred Gusenbauer
p.a. Bundeskanzleramt,
Ballhausplatz 2,
1010 Wien
alfred.gusenbauer@bka.gv.at
Offener Mail-Brief an Bundeskanzler
Dr. Alfred Gusenbauer
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer,
als Österreichischer Staatsbürger und stolzer Eigentümer von vorrangig männlichen Geschlechtsmerkmalen ersuche ich aufgrund meines sehr einfachen Verständnisses des Auskunftspflichtgesetzes um Ihre geschätzte Stellungnahme zu folgender Frage in Hinblick auf die Gleichbehandlung, welche die Bundesverfassung in Artikel 7 (1) garantieren soll:
Artikel 7. (1) B-VG
Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Wenn ich die Informationen für Frauen in ihrer umfassenden Vielfalt
http://www.frauenratgeberin.at/cms/frauenratgeberin/stichwort_thema.htm
mit den alibihaften für Männer
http://www.maennerratgeber.at/cms/mip/
vergleiche, sehe ich den Gleichheitsgrundsatz schwerstens verletzt und den latenten Vorwurf eines Genderwahn(sinn)s zugunsten von Trägern weiblicher Geschlechtsmerkmale in dieser Regierungsarbeit durchaus zweifelsfrei bestätigt.
Als mündiger und gleichbehandlungsheischender Staatsbürger ersuche ich Sie deshalb, mir mitzuteilen, ob diese Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes laut B-VG durch eine bestehende Entscheidung des VfGH gedeckt ist, oder ob Sie eigentlich als gewählter Bundeskanzler aller Österreicher, also auch der Männer, dazu verpflichtet wären, diese allen Bürgern inzwischen bestbekannte Gleichheitsgrundsatzverletzung durch den VfGH klären zu lassen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
B****, Mann und wahlberechtigter Österreichischer Staatsbürger