Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Schuldprinzip gibt es nach wie vor.

Springbock, Sunday, 04.11.2007, 04:43 (vor 6621 Tagen) @ Beelzebub

Würde, wie einige Herren hier so sehnsüchtig wünschen, das Schuldprinzip
beim Scheidungsrecht noch gelten, dann reichte ein einziger Seitensprung
eines verheirateten Mannes für die Verurteilung zu lebenslanger
Unterhaltssklaverei.

Das Schuldprinzip ist doch gar nicht abgeschafft. Es wurde nur eingeführt, das der Mann automatisch der Schuldige ist. Es sind einfach zu wenig Männer Seitengesprungen.


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