Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Österreich: Feministischer Vasallengutachter

pappa_in_austria ⌂ @, Wien, Wednesday, 24.10.2007, 15:58 (vor 6632 Tagen)

http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/kaernten/article145906.ece

Psychiater Prof. Max Friedrich (hat sich u.a. im Natascha Kampusch Fall wichtig in den Medien gemacht) ist als Gutachter der Feind aller Väter und ein Vasalle der feministischen Lobby in Österreich.

Seine Suggestivfragen sind bekannt: "Was hat der Papa gemacht, was man nicht machen darf"
Aufgrund seiner Gutachten haben 1000e von Vätern kein Besuchsrecht und viele Väter sind aufgrund seiner Kindesbefragungen sogar strafrechtlich verurteilt worden. Etliche Väter haben ihn schon angezeigt, aber er ist für die österreichische (feministische) Justiz wertvoll. In Wien sind mittlerweile fast 70% der Richter Frauen und fast alle Gerichtsvorsteher weiblich.

Jüngstes erschreckendes Beispiel aus der "Österreich" zeigt dieser hetzerische Artikel:

http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/kaernten/article145906.ece

Er darf heim
Sex-Täter wegen schlampigen Gutachten wieder frei
Kärnten, 19. Oktober 2007
Für Aufregung sorgt die Entlassung eines Kinderschänders wegen eines Gutachterstreits.


2005 musste ein 34-jähriger Familienvater aus Kärnten eine dreijährige Haft antreten. Was dem Mann vorgeworfen wird, wiegt schwer: Er soll seine kleine Tochter sexuelle missbraucht haben.

Zwei Täter
Das Martyrium des Kindes begann früh: Zuerst hatte es Verdachtsmomente gegen den Großvater gegeben. Der Pensionist soll über sein Enkelkind hergefallen sein. Im Zuge einer Therapie hatte das Kind von den Übergriffen berichtet; später erzählte es auch von ähnlich schlimmen Dinge, die ihr der Vater angetan haben soll.

Erste Enthaftung
Beide Männer wurden infolge zu Gefängnisstrafen verurteilt ? der Großvater kam frei, da er als haftunfähig galt.

Nun darf auch der Vater des Opfers die Haftanstalt verlassen. Der Grund: Der Münchner Psychiater Norbert Nedopil kritisiert das Gutachten vom renommierten Kinderpsychiater Max Friedrich als schlampig und unkorrekt. Nedopil behauptet insbesonders, dass die Befragung des Opfers nicht kindergerecht und mit Fragen wie ?Was hat der Papa gemacht, was man nicht machen darf? suggestiv gewesen sei.

Zweite Enthaftung
Daraufhin ließ das Gericht hat den Sex-Täter aus der Haft. Was aber, wenn Friedrich recht hatte und der Mann ein Kinderschänder ist? Dann ist ihm sein Opfer womöglich erneut hilflos ausgeliefert.


Ein älteres haarsträubendes Gutachten brachte ebenfalls einen Vater hinter Gittern:

http://www.nachrichten.at/lokal/414704?PHPSESSID=e

Stiefvater nach Sexvorwürfen freigelassen
LINZ. 20 Monate lang saß der ehemalige Beamte Helmut H. in der Justizanstalt Garsten eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs ab. Nun wurde er enthaftet, das Verfahren wird neu aufgerollt.

Diese Woche bekam die Anstaltsleitung in Garsten unerwartet eine Faxnachricht des Oberlandesgerichts Linz (OLG). Der Gefangene H. sei unverzüglich zu enthaften, da sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt worden sei. H. war im März 2002 von einem Geschworenensenat wegen schwerem sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu acht Jahren Haft verurteilt

Der 58-Jährige soll 1992 seine elfjährige Stieftochter bei einem Urlaub in Griechenland entjungfert haben und darauffolgend wöchentlich mit ihr sexuellen Verkehr gehabt haben, lautete das Ergebnis des damaligen Strafverfahrens. Die Mutter des mutmaßlichen Opfers und dessen Geschwister hingegen hatten nie Übergriffe beobachtet. "Wir waren immer eine ganz normale Familie", sagte die Mutter vor Gericht aus. Auch aus dem Tagebuch des Mädchens ließen sich keine einschlägigen Hinweise entnehmen.

Das Urteil fußte auf Aussagen der jungen Frau im Jahr 2000, die sich an den Missbrauch im Zuge einer "hypnosegestützten Psychotherapie" - sie litt an psychosomatischen Beschwerden - "erinnerte". Der Wiener Kinderpsychiater Max Friedrich vertrat vor Gericht die Seriösität dieser Methode.

Nach der Verurteilung übernahm der Linzer Rechtsanwalt Günter Tews den Fall und holte ein Gutachten eines deutschen Psychologen ein. Der ging mit den österreichischen Gutachtern hart ins Gericht. Unter Hypnose sei es möglich, dass "sich reale Erinnerungen mit Träumen und Phantasien vermengen". Auch Beeinflussungen durch den Hypnotiseur seien möglich. Belastende Erinnerungen - reproduziert in Trance - seien weder zweifelsfrei noch glaubhaft.

Das OLG hob das Urteil nun auf. Das Erstgericht hätte die Geschworenen auf die wissenschaftlichen Zweifel gegenüber der Hypnosetherapie hinweisen müssen. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie gegen H. neuerlich Anklage erhebt, oder das Verfahren einstellt.

vom 14.01.2006

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