Kabinett beschließt Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Kabinett beschließt Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesvorschlag zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende beschlossen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begründete die Verschärfung des Jugendstrafrechts damit, dass es auch junge Täter gebe, die nach einer verbüßten Strafe wieder schwerste Delikte begehen. Dies seien zwar nur sehr wenige, trotzdem habe sich die Bundesregierung dazu entschlossen, diese Extremfälle zu regeln. Die Sicherungsverwahrung sei eine der schärfsten staatlichen Sanktionen und dürfe daher gerade bei jungen Menschen immer nur die "ultima ratio" sein, betonte Zypries. Das neue Gesetz betrifft nach Worten der SPD-Politikerin eine "verschwindend geringe Zahl" von Fällen, vermutlich weniger als zehn pro Jahr.
Gutachten durch zwei Sachverständige
Zypries setzte mit ihrer Gesetzesvorlage eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag um. Demnach soll die nachträgliche Sicherungsverwahrung unter anderem bei Mord und schweren Sexualverbrechen angewandt werden können, in denen eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verhängt wurde. Zudem müssen ihm zwei Sachverständige zum Ende seiner Haft bescheinigen, dass der Straftäter weiterhin gefährlich ist.
Bislang kann die Sicherungsverwahrung nur bei Erwachsenen angeordnet werden - entweder während der Haftzeit oder bereits im Urteil. Bundesweit gilt sie zurzeit für etwa 400 Straftäter. Zypries verwies auf den Trend, dass schwerste Straftaten von immer jüngeren Menschen begangen werden. Die Reaktion auf solche Extremfälle sei ein Motiv gewesen, das neue Gesetz auszuarbeiten. Es sei jedoch bewusst auf die Anordnung nach Haftverbüßung beschränkt worden, weil Delinquenz bei Jugendlichen oft nur eine Episode während ihrer Entwicklung darstelle und viele später ein gänzlich straffreies Leben führten.
Tagesschau, 18.07.2007