Scheidung....Kein Recht auf Luxusleben
Geschiedene müssen mit dem Verlust eines hohen Lebensstandards rechnen, selbst wenn der Ex-Partner nach wie vor gut verdient.
Bislang gewährt das Gesetz im Scheidungsfalle dem Partner, der durch die Ehe auf Karriere verzichtet und deshalb weniger Einkommen erzielen konnte, einen Anspruch auf Unterhalt (§ 1573 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch soll das Einkommensgefälle für den geringer verdienenden Partner nach der Scheidung ausgeglichen werden (Aufstockungsunterhalt).
In zwei Entscheidungen stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch jedoch klar, dass das Recht auf Beibehaltung des Lebensstandards nicht unbefristet gilt.
"Einmal Arztfrau, immer Arztfrau" ist passé
Quelle und mehr:
http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidung_aid_134017.html
Gruß
Moni