Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung

Thomas, Friday, 21.09.2007, 00:11 (vor 6665 Tagen)

Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Frankfurt/Main (ddp). Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter gaben in zweiter Instanz dem Antrag eines 14-Jährigen auf Prozesskostenhilfe statt. Der Jugendliche will seinen nicht sorgeberechtigten Vater - einen streng gläubigen Moslem - auf 10 000 Euro Schmerzensgeld verklagen, weil dieser ihn beschneiden ließ. Laut dem OLG hatte der damals 11-Jährige in die Beschneidung nur notgedrungen eingewilligt. Die von ihrem Mann geschiedene Mutter hatte eine Beschneidung stets abgelehnt. Offen ließ der Senat, ob generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst angesehen werden könnte. (Aktenzeichen: 4 W 12/07) ddp/ghe/kos
Quelle: Ad-Hoc-News.de - 20.09.2007
http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/13359090

Ünfassbar wie Moslems hier behandelt weren.

Klaus Brause, Friday, 21.09.2007, 01:03 (vor 6665 Tagen) @ Thomas

Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine
Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige
Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen,
entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem am Donnerstag
veröffentlichten Beschluss.
Frankfurt/Main (ddp). Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame
Einwilligung verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG)
Frankfurt am Main das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und
stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Dies könne ein
Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem
am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter gaben in zweiter
Instanz dem Antrag eines 14-Jährigen auf Prozesskostenhilfe statt. Der
Jugendliche will seinen nicht sorgeberechtigten Vater - einen streng
gläubigen Moslem - auf 10 000 Euro Schmerzensgeld verklagen, weil dieser
ihn beschneiden ließ. Laut dem OLG hatte der damals 11-Jährige in die
Beschneidung nur notgedrungen eingewilligt. Die von ihrem Mann geschiedene
Mutter hatte eine Beschneidung stets abgelehnt. Offen ließ der Senat, ob
generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung
durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst
angesehen werden könnte. (Aktenzeichen: 4 W 12/07) ddp/ghe/kos
Quelle: Ad-Hoc-News.de - 20.09.2007
http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/13359090

OLG Frankfurt - Hier das Urteil

Christine ⌂, Friday, 21.09.2007, 12:30 (vor 6665 Tagen) @ Thomas

Nachstehend das Urteil, gefunden im paPPa.com-Forum:
--

Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden.

Der Antragsteller begehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er seinen Vater wegen seiner im 12. Lebensjahr veranlassten Beschneidung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro in Anspruch nehmen will.

Die Eltern des Antragstellers sind geschieden. Der Antragsteller wohnt bei seiner Mutter, die auch das alleinige Sorgerecht für ihn hat. Zum fraglichen Zeitpunkt verbrachte er jedoch die Ferien bei seinem Vater, einem streng gläubigen Moslem. Auf dessen Veranlassung hin wurde der Junge von einem Arzt beschnitten. Die Mutter, die nicht Muslima ist, hatte die Beschneidung stets abgelehnt.

Der Prozesskostenhilfeantrag hatte in 2. Instanz Erfolg, weil dem Antragsteller ein Entschädigungsanspruch wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidriger Körperverletzung zustehen könne. Sein Vater habe den nicht einsichts- und nicht einwilligungsfähigen Jungen bewogen, sich der Beschneidung zu unterziehen, ohne Inhaber des elterlichen Sorgerechts zu sein und damit rechtswidrig in dessen Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Dabei lässt der Senat ausdrücklich offen, ob generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst angesehen werden könnte. Die Beschneidung könne, auch wenn sie keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringe, im Einzelfall für das kulturell-religiöse und körperliche Selbstverständnis des Betroffenen von Bedeutung sein. Die Entscheidung hierüber falle deshalb in den Kernbereich des Rechts einer Person, über sich und ihr Leben zu bestimmen. Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes setze nicht voraus, dass der Antragsteller tatsächlich körperliche oder seelische Nachteile erlitten habe oder erleiden werde. Angesichts der Schwere der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes rechtfertige allein schon die Genugtuungsfunktion eine Geldentschädigung. In welcher Höhe ein Schmerzensgeld letztlich gerechtfertigt sei, hänge
davon ab, ob und inwieweit der Antragsteller langfristig körperliche oder seelische Nachteile erleide oder, wie er behauptet, wegen seiner Andersartigkeit von gleichaltrigen verspottet werde. Diese Umstände bedürfen nach Auffassung des Senats noch der Darlegung im Einzelnen. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass die Beschneidung im Allgemeinen für die Sexualität des Mannes keine Bedeutung habe und der Antragsteller noch darlegen müsse, worin gerade für ihn in der Beschneidung ein Leiden liege. Über die endgültige Höhe des Schmerzensgeldes ist daher nunmehr im Klageverfahren zu befinden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. August 2007 - Az: 4 W 12/07

Pressesprecher des Oberlandesgerichts: Dr. Wolfgang Weber

Hier das Urteil

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

OLG Frankfurt - Hier das Urteil

Pit B., Friday, 21.09.2007, 15:54 (vor 6665 Tagen) @ Christine

Zu
berücksichtigen sei dabei auch, dass die Beschneidung im Allgemeinen für
die Sexualität des Mannes keine Bedeutung habe und der Antragsteller noch
darlegen müsse, worin gerade für ihn in der Beschneidung ein Leiden
liege.

1. Es stimmt nicht, dass eine Beschneidung für Männer keine sexuelle Beutung hat. Unbeschittene fühel mehr. Steht irgendwo bei MensHealth.de!

2. Der kleine Finger hat auch keine wichtige Rolle im Leben eines Menschen, genauso wie die Fußzehen. Aber dürfen Eltern die ihrer Kinder einfach so entfernen lassen!?

Scheiß doch auf die Kultur!

OLG Frankfurt - Hier das Urteil

Klaus Brause, Saturday, 22.09.2007, 11:17 (vor 6664 Tagen) @ Pit B.

Zu
berücksichtigen sei dabei auch, dass die Beschneidung im Allgemeinen

für

die Sexualität des Mannes keine Bedeutung habe und der Antragsteller

noch

darlegen müsse, worin gerade für ihn in der Beschneidung ein Leiden
liege.[/b]


1. Es stimmt nicht, dass eine Beschneidung für Männer keine sexuelle
Beutung hat. Unbeschittene fühel mehr. Steht irgendwo bei MensHealth.de!

Und in der EMMA steht dass Frauen die besseren Menschen sind!!! Träum weiter!!!!


2. Der kleine Finger hat auch keine wichtige Rolle im Leben eines
Menschen, genauso wie die Fußzehen. Aber dürfen Eltern die ihrer Kinder
einfach so entfernen lassen!?

Die Zehen haben wohl eine Funktion, sie helfen z.B. nich nach forne überzukippen.


Scheiß doch auf die Kultur!

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