Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Frankfurt/Main (ddp). Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter gaben in zweiter Instanz dem Antrag eines 14-Jährigen auf Prozesskostenhilfe statt. Der Jugendliche will seinen nicht sorgeberechtigten Vater - einen streng gläubigen Moslem - auf 10 000 Euro Schmerzensgeld verklagen, weil dieser ihn beschneiden ließ. Laut dem OLG hatte der damals 11-Jährige in die Beschneidung nur notgedrungen eingewilligt. Die von ihrem Mann geschiedene Mutter hatte eine Beschneidung stets abgelehnt. Offen ließ der Senat, ob generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst angesehen werden könnte. (Aktenzeichen: 4 W 12/07) ddp/ghe/kos
Quelle: Ad-Hoc-News.de - 20.09.2007
http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/13359090
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Thomas,
21.09.2007, 00:11
- Ünfassbar wie Moslems hier behandelt weren. - Klaus Brause, 21.09.2007, 01:03
- OLG Frankfurt - Hier das Urteil -
Christine,
21.09.2007, 12:30
- OLG Frankfurt - Hier das Urteil -
Pit B.,
21.09.2007, 15:54
- OLG Frankfurt - Hier das Urteil - Klaus Brause, 22.09.2007, 11:17
- OLG Frankfurt - Hier das Urteil -
Pit B.,
21.09.2007, 15:54