Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede.
Woher weißt Du das mit dem alleinigen Sorgerecht? In dem SPIEGELIN-Artikel
steht das jedenfalls nicht, oder?
Das ist die Meinung des Gesetzgebers bei unverheirateten, bestätigt vom BverfG. ...bla... natürliche ... Verantwortung der Mutter ... Vater muss ... durch zusammenleben mit der Mutter ... beweisen ... das er Verantwortung für ein Kind tragen kann.
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- Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede. -
Lude,
19.09.2007, 21:27
- Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede. -
Nihilator,
19.09.2007, 22:11
- Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede. -
Lude,
19.09.2007, 23:20
- Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede. - Nihilator, 19.09.2007, 23:41
- Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede. - Expatriate, 20.09.2007, 15:06
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Lude,
19.09.2007, 23:20
- Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede. - Wotan, 21.09.2007, 13:43
- Mutter hatte alleiniges Sorgerecht, von Pflicht ist keine Rede. -
Nihilator,
19.09.2007, 22:11