Darüber muss man jetzt aber wirklich ernsthaft nachdenken....
Ist Innenminister Schäuble verrückt?
Berlin: Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht vorgekommen, dass ein Minister wegen seiner inneren Verfassung für amtsunfähig erklärt wurde. Auch hat das Grundgesetz keine psychische Überprüfung von Ministern durch unabhängige Fachkräfte vorgesehen. Dennoch sollte dieser Schritt nun in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist offensichtlich verrückt geworden.
Schon bei der gestrigen Pressekonferenz sah man es ihm an, die Spannung der letzten Jahre war offenbar zu viel. Er wirkte fahrig, verhaspelte sich, schloss Sätze nicht ab, begann mittendrin neue, wusste oft nicht, wo er war, wirkte ausgelaugt und müde. Er konnte dabei keine der dringenden Fragen zur Festnahme der mutmasslichen Terror-Verdächtigen klären, etwa wie diese - obwohl seit 2005 durch die Geheimdienste überwacht - an militärische Sprengzünder kommen, der GSG 9 bei der Festnahme zunächst entfliehen und dann BKA-Beamte mit der eigenen Waffe anschiessen konnten. (1)
Nun aber zeigt er fortgesetzten Realitätsverlust im Amt. Wer jetzt zum wiederholten Male eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen, also Wohnungsöffnungen und Handy-Spionage ohne Gerichtsbeschluss (2) fordert, obwohl im Grundgesetz wörtlich steht:"Die Wohnung ist unverletzlich", der muss begreifen, dass dies nur eine Verfassungsänderung bedeuten könnte, und die ist mit der Regierungspartei SPD nicht zu machen, dass ist ihm mehrfach erklärt worden.
Das Argument, Terroristen würden immer stärker das Internet nutzen, ist wirr. Genauso könnte man sagen, Terroristen würden immer mehr auf das persönliche Gespräch zurückgreifen und dieses dann verbieten. Ob es Telefone, Briefe, emails, Handzeichen, Kinofilme oder Musik-mp3s sind, überall da, wo Menschen miteinander kommunizieren, könnte eine versteckte Botschaft von Terroristen lauern die finstere Pläne schmieden. Soetwas nennt man einen Kontroll- und Verfolgungswahn.
Desweiteren ist es logisch nicht mehr nachvollziehbar, wenn der Innenminister dieses Landes dasitzt und sagt, die Gefahr durch den "internationalen Terrorismus" sei "real", eine Gefahr bestünde jedoch nicht, aber "wir dürfen uns auch nicht verrückt machen lassen". (1) Der Plural, den Innenminister Dr.Schäuble hier benutzt, wirkt ebenfalls mehr als skurril.
Wenn es weitere Personen in der Exekutive gibt, die eine Erweiterung ihrer Kompetenzen und Vollmachten fordern, wie etwa der leidlich bekannte Ziehsohn Edmund Stoibers, der ehemalige Innenminister Günter Beckstein, oder wenn der Konkurrent der grössten Polizeigewerkschaft GdP, die DPolG, mit Hilfe dieser Angelegenheit öffentlich auf Mitgliederwerbung gehtn (1), so sind dies Randerscheinungen einer Affäre, die mittlerweile den Ruf dieser Republik schädigen.
Es muss von hochrangigen Exekutivbeamten wie Ministern verlangt werden können, dass sie die innere Sicherheit der Bürger bezüglich ihrer Freiheit und Rechte nicht ständig gefährden, zumal wenn es eigentlich ihre Aufgabe wäre das zu bewahren, was die Bürger schützt - und das ist nicht die Polizei, Militär, Geheimdienste, Minister und Kanzler(innen) sondern die Spielregel und Werteordnung "Grundgesetz", von der diese Herrschaften ihre Befehle bekommen.
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat es klar gesagt - zuerst wird das Urteil der höchsten Instanz der 3.Gewalt im Staat abgewartet. 2008 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmässigkeit von Inlandsspionage ohne Gerichtsbeschluss, die sogenannte "Online-Durchsuchung".
Der FDP-Innenexperte Gerhart Baum hat Verfassungsklage gegen bereits in NRW stattfindende Online-Durchsuchungen im Rahmen von einfachen Gesetzen erhoben, auch über sie wird demnächst entschieden werden. Baum hat verfassungswidrige Aktivitäten der Exekutive - die von verfassungswidrigen Beschlüssen des Parlamentes gedeckt wurden - mehrfach beendet (3). Er kippte mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht nicht nur die massive Inlandsspionage im Rahmen
vom so betitelten "grossen Lauschangriff", sondern auch die Erlaubnis zum Töten Unschuldiger durch das deutsche Militär im Rahmen des "Luftsicherheitsgesetzes" zum Abschiessen von Passagiermaschinen. Diese Erlaubnis hatte das deutsche Parlament und die Merkel-Exekutive dem Militär erteilt. Nur die Verfassung und ihr Gericht beschützte uns, die Bürger, vor willkürlichem, staatlichem Mord zur "Terrorabwehr".
Illegale - oder schlimmer: verfassungswidrige - Inlandsspionage durch den Militärgeheimdienst NSA und deren Vertuschung hat vor kurzem übrigens den US-Justizminister Alberto Gonzales sein Amt gekostet. Der erklärte Freund und Partner der Merkel-Regierung, US-Vizepräsident Dick Cheney, musste sich kürzlich in seiner Not sogar darauf herausreden, nicht Teil der US-Regierung zu sein, um die Herausgabe von Spionage-Akten an die Untersuchungsausschüsse des US-Kongresses zu verweigern.(4)
Die Frage nach der sich verselbständigten 2.Gewalt, der Exekutive, müsste auch in Deutschland eigentlich längst den Gesetzgeber Parlament beschäftigen. Mindestens jedoch der Gesundheitszustand eines Innenministers, der ständig Realitäten verwechselt, wirre Reden hält und dann sagt, "wir" sollten uns nicht verrückt machen lassen.
Auch sollten wir vorsichtig sein hinsichtlich noch manch anderer Personen, die zwar seit Jahren im Besitz von Militärmaterial und unter Kontrolle der Geheimdienste sind, aber immer noch frei herumlaufen. Sie könnten als Schachfiguren eben dieser Militärs, Geheimdienste und ihrer vorgesetzten Minister zur Durchsetzung weiterer Vollmachten dienen.
Stasi 2.0 - die DDR ist wieder da!
Abhören hat Konjunktur.
Abgehörte Mobiltelefone:
1998: 6.391
2000: 13.028
2002: 20.902
2004: 29.490
2006: 35.816
Schäuble will laut Novelle zum BKA-Gesetz Wohnungen präventiv mit technischen Mitteln verwanzen können. Das passt bestens zu den RFS-Plänen.
Schäuble will auch das Abhörverbot von Privatgesprächen aufheben lassen. Auf die Online-Durchsuchung übertragen hiesse das: Die Ermittler können alle gefundenen Daten nutzen. Sollte das nicht Gesetz werden, käme wieder die Gerichtsbarkeit ins Spiel. Ein Richter müsste beurteilen, ob eine Datei namens "Bombenstimmung" eine Geburtstagsparty oder einen Anschlag beschreibt.
Darüber muss man jetzt aber wirklich ernsthaft nachdenken....
Den Link hast Du vergessen, hier ist er. Dort findet man auch die in Klammern angegebenen Quellen.
Ist Innenminister Schäuble verrückt?
Berlin: Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht
vorgekommen, dass ein Minister wegen seiner inneren Verfassung für
amtsunfähig erklärt wurde. Auch hat das Grundgesetz keine psychische
Überprüfung von Ministern durch unabhängige Fachkräfte vorgesehen. Dennoch
sollte dieser Schritt nun in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist offensichtlich verrückt geworden.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Darüber muss man jetzt aber wirklich ernsthaft nachdenken....
Den Link hast Du vergessen, hier ist er. Dort findet
man auch die in Klammern angegebenen Quellen.
Vielen Dank. Ich habe den Beitrag aus dem Usenet. Quellen waren dort leider keine angegeben.
Darüber muss man jetzt aber wirklich ernsthaft nachdenken....
Ist Innenminister Schäuble verrückt?
"Doktor Seltsam?" (oder wie er lernte, die Bombe zu lieben)
(...) Desweiteren ist es logisch nicht mehr nachvollziehbar, wenn der
Innenminister dieses Landes dasitzt und sagt, die Gefahr durch den
"internationalen Terrorismus" sei "real", eine Gefahr bestünde jedoch
nicht, aber "wir dürfen uns auch nicht verrückt machen lassen".
Hand aufs Herz. Versteht das jemand wirklich?
Eine reale Gefahr, die nicht gefährlich ist?
Nicht verrückt machen lassen? Ist er's schon, oder übt er noch?
Maxx
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Two Beer or not two Beer (Django Edwards)
Darüber muss man jetzt aber wirklich ernsthaft nachdenken....
Ja muss Mann. Das merkwürdige Verhalten unseres Innenministers hat ja nur scheinbar nichts mit den sonst hier üblichen und diskutierten Themen zu tun. Es geht Herrn Minister Schäuble angeblich um das Bedürfnis nach innerer Sicherheit, Frau Ministerin vdL um Bedürfnisse von Frauen, Frau Zypris um nichts anderes als das Bedürfnis nach Recht. Alle drei eint eines; - so deucht mir jedenfalls - sie wünschen die BRD ganz nach ihren Vorstellungen geformt. Soweit das Grundgesetz oder dessen ursprüngliche Intentionen diesen Vorstellungen im Wege stehen, muss erweitert,korrigiert oder wenigstens unterminiert werden.
Zu weit hergeholt? Zitat:
Wer jetzt zum wiederholten Male eine Rechtsgrundlage für online-Durchsuchungen, also
Wohnungsöffnungen und Handy-Spionage ohne Gerichtsbeschluss (2) fordert,
obwohl im Grundgesetz wörtlich steht:"Die Wohnung ist unverletzlich", der
muss begreifen, dass dies nur eine Verfassungsänderung bedeuten könnte,
und die ist mit der Regierungspartei SPD nicht zu machen, dass ist ihm
mehrfach erklärt worden.
Abgesehen davon, dass gestern Herr Struck von der SPD der CDU bereits Entgegenkommen signalisierte,wenn es bei Durchsuchungen streng rechtsstaatlich zuginge, so kommt mir bei der "Unverletzlichkeit der Wohnung" der Gedanke an Schläger, die gehen müssen. Streng rechtsstaatlich, versteht sich. Die Behauptung der Gewalttätigkeit genügt - zunächst. Mann kann später prozessieren. So ähnlich stell ich mir es vor, wenn das BKA nach Gutdünken Instrumentarien einsetzt, die Dr. Schäuble so vehement fordert.
Das Argument, Terroristen würden immer stärker das Internet nutzen, ist
wirr. Genauso könnte man sagen, Terroristen würden immer mehr auf das
persönliche Gespräch zurückgreifen und dieses dann verbieten. Ob es
Telefone, Briefe, emails, Handzeichen, Kinofilme oder Musik-mp3s sind,
überall da, wo Menschen miteinander kommunizieren, könnte eine versteckte
Botschaft von Terroristen lauern die finstere Pläne schmieden. Soetwas
nennt man einen Kontroll- und Verfolgungswahn.
Furcht vor Gewalt, von allerhöchster,von kompetenter Stelle geschürt, das ist der Stoff, aus dem schlaue Leute dem deutschen Michel und seiner Holden Mützchen verpassten. Angesichts in Deutschland agierenden Bombenbauern zieht er - und sie auch - erschaudernd das Mützchen über beide Augen und Ohren - und beide überlassen alles weitere den Kompetenten, den Experten. Und so erhalten Mächtige quasi unkontrollierte Macht; der erste Schritt zur Option Willkür ist getan. Massenhaft Terroristen, Vergewaltiger,Kinderschänder, Schwarzfahrer und anderes Gelichter - überall Bedrohungen, allerorten Gewalt. Nicht wahr?
Wenn es weitere Personen in der Exekutive gibt, die eine Erweiterung ihrer
Kompetenzen und Vollmachten fordern, wie etwa der leidlich bekannte
Ziehsohn Edmund Stoibers, der ehemalige Innenminister Günter Beckstein,
oder wenn der Konkurrent der grössten Polizeigewerkschaft GdP, die DPolG,
mit Hilfe dieser Angelegenheit öffentlich auf Mitgliederwerbung gehtn (1),
so sind dies Randerscheinungen einer Affäre, die mittlerweile den Ruf
dieser Republik schädigen.
Nur den Ruf schädigen? Nein, sie untergraben das, was mal eine freiheitliche und demokratische Grundordnung werden sollte. Andere Ministerien sind da schon weiter. Stichwort: positive Diskriminierung stelle Gleichheit her, ein doch wohl allgemein anerkanntes und erstrebtes Ziel. Oder? Warum soll mit dem allgemein anerkannten Ziel der inneren Sicherheit anders verfahren werden? Nur, - hier wird nicht der Diskriminierung das Wort geredet, sondern dem Abschaffung kleinlicher Vorbehalte gegen postalische, telefonische und computermäßige Schnüffelei. Deshalb halte ich es für richtig:
Es muss von hochrangigen Exekutivbeamten wie Ministern verlangt werden
können, dass sie die innere Sicherheit der Bürger bezüglich ihrer Freiheit
und Rechte nicht ständig gefährden, zumal wenn es eigentlich ihre Aufgabe
wäre das zu bewahren, was die Bürger schützt - und das ist nicht die
Polizei, Militär, Geheimdienste, Minister und Kanzler(innen) sondern die
Spielregel und Werteordnung "Grundgesetz", von der diese Herrschaften ihre
Befehle bekommen.
Und nicht nur in Fragen der inneren Sicherheit. Auch in Fragen von Familie,Ehe,Gleichberechtigung und ähnlichen Nebensächlichkeiten mehr.
Die Frage nach der sich verselbständigten 2.Gewalt, der Exekutive, müsste
auch in Deutschland eigentlich längst den Gesetzgeber Parlament
beschäftigen.
Wie gesagt, - müsste.Konjunktiv II. Wenn ich mich recht entsinne, gab letztmalig beim sogenannten Embryonenschutzgesetz eine Debatte ohne Fraktionsvorgaben und eine nichtnamentliche Abstimmung. Damals wurden Parlamentarier nicht müde zu betonen, dass der Abgeordnete nur seinem Gewissen folgen durfte. Es muss wohl ein sehr besonder Vorgang gewesen sein...
Soll dieses Parlament die 2. Gewalt an die Kandare nehmen?
Ich bekenne mich hier ausdrücklich zu allen Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr jeglicher zerstörerischer Gewalt und der Ungleichbehandlung dienen. Aber: "Insgesamt verloren 6606 Menschen 2003 im Verkehr ihr Leben" so zitiert der Spiegel das Bundesamt für Statistik. Verkehrsexperten entwickeln deshalb fortwährend Sicherheitskonzepte. Bisher kam allerdings noch niemand auf die Idee deshalb den Autoverkehr abzuschaffen.
Alles ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Dies ist ein Verfassungsgebot. Die schöne gewaltfreie Welt wird es nie geben. Mit Terroristen, Feministinnen, Wirtschaftsverbrechen,Hart IV - Betrügern, Schwarzfahrern werden wir leben müssen. Die Frage lautet nun nur: Wem überlassen wir die Definition von Verhältnismäßigkeit? Wir sind das Volk!Das sollte jenseits von Ostalgie nicht ganz vergessen sein. In sofern hat Zirkon recht wenn er fordert:Darüber muss man jetzt aber wirklich ernsthaft nachdenken....
denkt sich Narrowitsch
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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-
Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.