Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Stalking ist illegal - natürlich kann jeder die Frau anzeigen

Dampflok, Tuesday, 28.08.2007, 18:22 (vor 6688 Tagen) @ pappa_in_austria

Das Buch ist ganz offenbar eine Anleitung zu einer Straftat. Eine Strafanzeige ist kostenfrei und die Staatsanwaltschaft wird der Sache dann nachgehen. Mich wundert daß es noch keiner gemacht hat.

Der Wortlaut des § 130a StGB lautet:

* (1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer
o 1.eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
o 2.öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt, um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
* (3) § 86 Abs. 3 StGB gilt entsprechend.

.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum