Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen
Conny, NRW, Tuesday, 28.08.2007, 13:40 (vor 6689 Tagen)
Ein Buch zu besprechen, das man nicht gelesen hat noch jemals lesen möchte, sollte man tunlichst lassen. Was aber, wenn ein solches Druckerzeugnis alle Chancen hat, Bestseller zu werden? Dagmar Aversano-Schreiber hat ihrem Gedächtnis und ihrer Feder abgerungen, was die Welt so gar nicht braucht. Und trotzdem findet sie mit ihrem Machwerk ?Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen? Resonanz in den Medien.
So eine Ratte wie diese Tussie habe ich auch schon hinter mir. Mir hat damals aber niemand gesagt, daß das Stalking wäre und daß ich mir Hilfe holen sollte.
Hier kann man diese Ratte auch noch bildlich bestaunen:
http://www.dubai-bewerber.de/Dagmar_Aversano-Schreiber.htm
Wenn man so ein Buch für einen angehenden männlichen Stalker schreibt käme sicher mehr Geschrei.
Freundliche Grüße
Conny
Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen
Dampflok, Tuesday, 28.08.2007, 13:59 (vor 6689 Tagen) @ Conny
Ein Buch zu besprechen, das man nicht gelesen hat noch jemals lesen
möchte, sollte man tunlichst lassen. Was aber, wenn ein solches
Druckerzeugnis alle Chancen hat, Bestseller zu werden? Dagmar
Aversano-Schreiber hat ihrem Gedächtnis und ihrer Feder abgerungen, was
die Welt so gar nicht braucht. Und trotzdem findet sie mit ihrem Machwerk
?Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen? Resonanz in den Medien.So eine Ratte wie diese Tussie habe ich auch schon hinter mir. Mir hat
damals aber niemand gesagt, daß das Stalking wäre und daß ich mir Hilfe
holen sollte.Hier kann man diese Ratte auch noch bildlich bestaunen:
http://www.dubai-bewerber.de/Dagmar_Aversano-Schreiber.htm
Manche sind sich für nichts zu schäbig. Sie hat auch einmal für einen Angebeteten, der nichts von ihr wollte, eine Todsesanzeige geschaltet. Wahrscheinlich eine Art Natzißmus, um so in die Schlagzeilen zu kommen - berühmt um jeden Preis...HIER eine Rezension.
Daß die sich für Dubai bewirbt, wundert nicht. Hier hat sie sich wohl die Chancen verspielt. Man sollte aber die möglichen Interessenten warnen.
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Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen
Zeitgenosse, Tuesday, 28.08.2007, 14:05 (vor 6689 Tagen) @ Dampflok
Preis...HIER
eine Rezension.
Moin Dampflok,
aus dem obigen Link entnehme ich verwirrt, daß
1. der Stalking-Täter genauso leide wie das Opfer,
2. der Täter immer in der männlichen Form benannt wird, obwohl das Buch sich ausdrücklich an Täterinnen wenden und last not least
3. Frau A.-S. sich selbst als gehässig beschreibt.
Das Buch ist bei Amazon gelistet. Kann man gegen Aufrufe zu Straftaten eigentlich nicht irgendwie vorgehen?!
Kurzbeschreibung dort:
Kurzbeschreibung
Haben Sie schon einmal nachts bei Regen vor der Wohnung des Verflossenen auf der Lauer gelegen, um später festzustellen, dass er eigentlich zwei Häuser weiter wohnt? Mit dem "Kleinen Ratgeber für Täterinnen" passiert Ihnen so etwas nicht. Dort erhalten angehende Stalkerinnen Tipps und Ratschläge, was sie tun, aber auch tunlichst vermeiden sollten. Denn: Kreativität, Ausdauer und Zielorientierung zeichnen wahres Täterinnentum aus. Humorvoll, verwoben mit viel Ironie, aber auch Selbstkritik, erzählt die Autorin, wie man Telefonnummern geschickt recherchiert und warum man Autoreifen mit kleinen Küchenmessern nicht beikommt. Als ehemalige Stalkerin weiß sie, wovon sie spricht. Alle Hinweise reflektieren eigene Erfahrungen - ehrlich und ungeschönt. Und so enthält das Buch neben amüsanten Details auch die Mahnung, dass man seine Lebensenergie für andere Dinge einsetzen kann.
Über den Autor
Dagmar Aversano-Schreiber wurde 1966 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur auf dem zweiten Bildungsweg studierte sie in Frankfurt, Heidelberg und Mainz Klassische Archäologie, Kunstgeschichte und Alte Geschichte und schloss ihre Studien mit dem Magister Artium ab. Veröffentlichungen von Monographien, Artikeln und Rezensionen im Bereich Kunstgeschichte.
Gruß
Zeitgenosse
Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen
Nihilator
, Bayern, Tuesday, 28.08.2007, 14:01 (vor 6689 Tagen) @ Conny
Ein Buch zu besprechen, das man nicht gelesen hat noch jemals lesen
möchte, sollte man tunlichst lassen. Was aber, wenn ein solches
Druckerzeugnis alle Chancen hat, Bestseller zu werden? Dagmar
Aversano-Schreiber hat ihrem Gedächtnis und ihrer Feder abgerungen, was
die Welt so gar nicht braucht. Und trotzdem findet sie mit ihrem Machwerk
“Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen” Resonanz in den Medien.
Den Link hascht vergesse: http://politblog.net/gesellschaft/mal-richtig-fies-sein-stalking-fuer-experten.htm
Wann kommt eigentlich
"Vergewaltigung für Fortgeschrittene. Wo Sie ihr Material finden, wie Sie jeden Widerstand brechen, wie Sie nicht gefunden werden. Ein vergnüglicher Exkurs" heraus??
Nicht zu fassen. Kann man das anzeigen als Anstiftung zu Straftaten?
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen
Conny, NRW, Tuesday, 28.08.2007, 14:14 (vor 6689 Tagen) @ Nihilator
Ein Buch zu besprechen, das man nicht gelesen hat noch jemals lesen
möchte, sollte man tunlichst lassen. Was aber, wenn ein solches
Druckerzeugnis alle Chancen hat, Bestseller zu werden? Dagmar
Aversano-Schreiber hat ihrem Gedächtnis und ihrer Feder abgerungen, was
die Welt so gar nicht braucht. Und trotzdem findet sie mit ihrem
Machwerk
“Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen” Resonanz in den
Medien.[/i]
Den Link hascht vergesse:
http://politblog.net/gesellschaft/mal-richtig-fies-sein-stalking-fuer-experten.htm
Stimmt, da war ich wohl zu schnell, aber sowas macht mich einfach ziemlich wütend.
Nicht zu fassen. Kann man das anzeigen als Anstiftung zu Straftaten?
Ich glaube, daß ihr Hinweis, daß man mit ihren Gemeinheiten ?mit dem Gesetz in Konflikt? kommen könne.
Freundliche Grüße
Conny
Stalking. Kleiner Ratgeber für Täterinnen
Odin, Tuesday, 28.08.2007, 14:01 (vor 6689 Tagen) @ Conny
Wie kann ein Buch, das zu einer Straftat auffordert, veröffentlicht werden?
Das Problem ist wohl, daß Männer Stalking kaum ernst nehmen. Es löst bei ihnen weitgehend keine Ängst aus und ist höchstens nervig. Außer natürlich gravierende methoden von Nachstellungen etc. Alles andere gilt eher als "witzig" und "lachhaft".
Frauen kriegen da eher Panik und erstatten daher auch früher Anzeige.
--
Odin statt Jesus!
www.maskushop.de - Erster Webshop der politischen Männerbewegung
Spitze, die Trulla!!!! :)
Expatriate, Sued-Ost-Asien, Tuesday, 28.08.2007, 14:27 (vor 6689 Tagen) @ Conny
Hier kann man diese Ratte auch noch bildlich bestaunen:
http://www.dubai-bewerber.de/Dagmar_Aversano-Schreiber.htm
Man lese und staune bei der Qualifikation unter "Kenntnisse":
Word, Excel, PowerPoint, sicherer Umgang mit dem Internet
Muhahaha, ich schmeiss mich weg, sicherer Umgang mit dem Internet.
Das kann hier jeder Klippschueler auch. Und die meint, das extra erwaehnen zu muessen, naja, hat wohl sonst nichts mehr anzufuegen an Kenntnissen.
Neee, also echt, genug Spass gehabt fuer heute,
ich geh gleich Pils trinken.
Cheers!
Spitze, die Trulla!!!! :)
Nihilator
, Bayern, Tuesday, 28.08.2007, 14:36 (vor 6689 Tagen) @ Expatriate
Hier kann man diese Ratte auch noch bildlich bestaunen:
http://www.dubai-bewerber.de/Dagmar_Aversano-Schreiber.htm
Man lese und staune bei der Qualifikation unter "Kenntnisse":
Word, Excel, PowerPoint, sicherer Umgang mit dem InternetMuhahaha, ich schmeiss mich weg, sicherer Umgang mit dem Internet.
Das kann hier jeder Klippschueler auch. Und die meint, das extra erwaehnen
zu muessen, naja, hat wohl sonst nichts mehr anzufuegen an Kenntnissen.
Ey, die Frau ist immerhin Kunsthistorikerin! *gg*
Neee, also echt, genug Spass gehabt fuer heute,
ich geh gleich Pils trinken.
Prösterchen! Laß die Mädels in Ruh... wenn sie Dich in Ruh lassen. 
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Stalking legal für Staatsanwältinnen
pappa_in_austria
, Wien, Tuesday, 28.08.2007, 17:47 (vor 6689 Tagen) @ Conny
Wiener Staatsanwältinnen haben das Privileg ihren Ex-Mann straffrei zu stalken, sogar auf Kosten des Steuerzahlers vom Amtstelefon aus.
Der Ex-Mann wurde damals auch noch vom Oberstaatsanwalt bedroht, weil die peinliche Sache im Internet veröffentlicht wurde.
Trotzdem hat der brave Ex-Mann seine Ex nie angezeigt, da er immer an den gemeinsamen Sohn gedacht hat.
Stalking ist illegal - natürlich kann jeder die Frau anzeigen
Dampflok, Tuesday, 28.08.2007, 18:22 (vor 6689 Tagen) @ pappa_in_austria
Das Buch ist ganz offenbar eine Anleitung zu einer Straftat. Eine Strafanzeige ist kostenfrei und die Staatsanwaltschaft wird der Sache dann nachgehen. Mich wundert daß es noch keiner gemacht hat.
Der Wortlaut des § 130a StGB lautet:
* (1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer
o 1.eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
o 2.öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt, um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
* (3) § 86 Abs. 3 StGB gilt entsprechend.
.
Zum Stalking öffentlich aufzurufen ist nicht strafbar
Daddeldu, Wednesday, 29.08.2007, 02:29 (vor 6688 Tagen) @ Dampflok
(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die geeignet ist, als
Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat zu
dienen ...
Stalking ist nicht im Katalog des § 126 StGB enthalten:
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist es doch...
Dampflok, Wednesday, 29.08.2007, 03:11 (vor 6688 Tagen) @ Daddeldu
(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB), die geeignet ist, als
Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat zu
dienen ...
Stalking ist nicht im Katalog des § 126 StGB enthalten:§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören,1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des
Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des
Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7
des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11
oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232
Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um
Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c
oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der
§§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3,
des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des §
311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
...weil Stalking eine Straftat ist; erst kürzlich sind die Gesetze verschärft worden. Mach einfach die Probe aufs Exempel, zeig morgen die Trulla an, kost'ja nix.
.
Ist es doch...
Zeitgenosse, Wednesday, 29.08.2007, 12:32 (vor 6688 Tagen) @ Dampflok
Ich habe jetzt bei amazon.de in einem Kontaktformular eine Beschwerde hinterlassen mit dem Tenor, amazon verbreite eine Schrift, die zu Straftaten aufruft. Sie mögen überdenken, das Buch weiterhin anzubieten.
Bis jetzt kam nur eine Eingangsbestätigung zurück.
Gruß
Zeitgenosse