Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Missbrauch: Ja oder nein? (lang, aber ein Muß)

Holger, Tuesday, 28.08.2007, 00:04 (vor 6058 Tagen) @ Holger

http://de.news.yahoo.com/14122005/336/justizirrtum-aufgeklaert.html

Oldenburg (ddp). Mit einem Freispruch ist am Mittwoch vor dem Landgericht Oldenburg die Wiederaufnahme eines zehn Jahre zurückliegenden Vergewaltigungsprozesses zu Ende gegangen. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Nichte angeklagte 51-Jährige unschuldig ist. «Wir sind überzeugt, dass Sie die Ihnen zur Last gelegten Straftaten nicht begangen haben>, sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen in seiner Urteilsbegründung.

Zugleich sei die Kammer «erschüttert und betroffen> darüber, was der Angeklagte in den vergangenen Jahren erleiden musste. Der heute 51-Jährige aus dem emsländischen Papenburg war wegen dieser Vorwürfe 1996 vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden und hat die Haftzeit zwischenzeitlich voll verbüßt. Alle Angebote, per Geständnis ein milderes Urteil oder eine verkürzte Haftzeit zu erreichen, hatte der Mann stets mit Hinweis auf seine Unschuld abgelehnt.

Der Oldenburger Richter sparte vor diesem Hintergrund auch nicht mit Kritik an den Osnabrücker Richtern. Es sei zwar nicht seine Aufgabe, über Kollegen zu richten, aber das damalige Urteil habe bei ihm zahlreiche Fragen aufgeworfen. Zuvor hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Freispruch plädiert. Selbst die Vertreterin der Nebenklägerin, der Nichte, hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verzichtete auf einen Antrag.

Dem Freigesprochenen steht jetzt unter Umständen ein Schmerzensgeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zu. In der Regel stünden ihm elf Euro pro unschuldig verbüßtem Hafttag sowie die Zahlung sämtlicher Sozialabgaben und weitergehende Kosten, beispielsweise für eine psychiatrische Behandlung, zu. Hinzu käme ein Verdienstausfall für die viereinhalb Jahre im Gefängnis. Der Mann hatte bis zu seiner Verhaftung einen gut bezahlten Job als Monteur auf einer Bohrinsel.

Das vermeintliche Opfer war während des Prozesses nicht im Gerichtssaal erschienen. Verlesen wurde lediglich das schriftliche Protokoll einer Befragung. Darin schilderte die heute 28-Jährige die Taten ausführlich und bezeichnete den Angeklagten als früheren «Lieblingsonkel>, den sie als Kind vergöttert habe. Eine Sachverständige kam in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Nichte an einer Borderline-Erkrankung leidet. Die Staatsanwaltschaft kündigte nach der Urteilsverkündung an zu prüfen, ob gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet wird.

Zunächst musste sich der Vater vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Er wurde 1995 zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Jahr später musste auch der Onkel hinter Gitter. Die Urteile stützten sich zum Großteil auf die Aussagen des Opfers. Im Gegensatz zum Vater schöpfte der 51-Jährige jedes Rechtsmittel aus. Das Urteil wurde aber durch alle Instanzen bestätigt.

Die Wiederaufnahme ins Rollen gebracht hatte ein Bericht der Wochenzeitung «Die Zeit> aus dem Mai 2002. Unter dem Titel «Unrecht im Namen des Volkes> berichtete das Blatt über den Fall. Der Prozess sei ein «Justizirrtum, von dem die Justiz nichts wissen will>. Wegen der gravierenden Vorwürfe und der neuen Sachverhalte setzten das niedersächsische Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg einen Sonderermittler ein. Letztlich hob das Landgericht Oldenburg das alte Urteil gegen den 51-Jährigen auf und ordnete die erneute Hauptverhandlung an.

(ddp)


Der dieses unsägliche Verbrechen verursacht habende "Chefarzt" ist übrigens immer noch in Amt und Würden, eine Schließung dieser vor Inkompetenz und zeitgeistbeschälter Dummheit strotzenden Abteilung bis heute nicht erfolgt.

"You'll burn for that, Angel". ( "Angel Heart" nach dem Roman "Fallen Angel" von William Hjortberg)


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