Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Dieser Fall ist geschlechtsneutral

Beelzebub, Friday, 17.08.2007, 01:58 (vor 6700 Tagen) @ egal


Wenn ich soetwas lese, kann ich verstehen wenn ein Arbeitgeber keine
Frauen mehr einstellen will.

Zitat: "Der Arbeitgeber muss nun das Gehalt weiter zahlen."

In der Entscheidung des Gerichts spielt weder das Geschlecht der Arbeitnehmerin noch deren Elternzeit, aus der sie gerade kam, auch nur die allergeringste Rolle.

Es ging einzig und alleine um die Frage, ob Arbeitnehmer verpflichtet sind, dem Arbeitgeber, wenn der seinen Betrieb verlegt, an einen neuen, 270 km entfernten Ort zu folgen.

Das Gericht hat diese Frage verneint und zwar nicht, weil der Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerin ist, die gerade eine Elternzeit hatte, sondern weil der Arbeitsvertrag keine Versetzungsklausel enthielt.

Wie löst man das Problem ? Der Arbeitgeber zieht mit seiner Firma einfach
wieder zurück ???

Wie wär's mit: der Arbeitgeber passt künfig bei der Vertragsgestaltung besser auf?

Hoffentlich ist an dem neuen Standort noch keine
Schwanger geworden.

Nochmal: darauf kam es hier nicht an.

Offenbar ist die Arbeitnehmerin nicht auf die Idee gekommen einen neuen
Job in Ihrer nähe zu suchen.

Warum sollte sie, sie hatte schließlich einen ungekündigten Arbeitsvertrag. Zudem sind Arbeitsplätze trotz (angeblichen) Aufschwungs immer noch nicht gerade üppig gesät.

Übrigens, mal angenommen du wohnst in Frankfurt, hast dort Familie, haufenweise Freunde und Bekannte und dann empfängt dich bei Rückkehr aus dem Jahresurlaub dein Chef mit der freudigen Überraschung, dass du ab sofort in Dortmund arbeiten darfst - oder dir einen anderen Job suchen.

Würdest du eine Möglichkeit, das zu verhindern, vielleicht nicht nutzen?

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

P.S. Wen's interessiert: hier das vollständige Urteil.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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