AGG: Viel Lärm um Nichts
Aus dem "Tagesspiegel":
Die Angst der Wirtschaft vor dem Gleichbehandlungsgesetz hat sich nach einem Jahr als grundlos erwiesen.
(...)Doch die Befürchtungen der Unternehmen haben sich nicht bestätigt. ?Es ist mit sehr viel Wind angekündigt worden, dass auf die Gerichte eine Klageflut zukommt?, sagte Karin Aust-Dodenhoff, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, dem Tagesspiegel am Sonntag. ?Das ist aber keineswegs der Fall.? Eine interne Befragung unter den Richtern habe ergeben, dass dort seit Inkrafttreten des Gesetzes am 18. August 2006 nur etwa 25 Fälle mit AGG-Bezug behandelt worden seien. ?Wenn man bedenkt, dass wir jährlich rund 25 000 Fälle bearbeiten, ist das wahrlich keine große Zahl.?
(...)Martina Köppen von der Antidiskriminierungsstelle glaubt nicht an solch eine Wendung. Sie verweist darauf, dass Frauen schon früher unter Berufung auf Paragraph 611a BGB klagen konnten, wenn sie sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt sahen. ?So wie das ,611a-Hopping? ein Randproblem gewesen sei, wird es auch in Zukunft mit dem ,AGG-Hopping? sein. Ich warte das gelassen ab.?
Wieso auch klagen, wo es faktisch gar keine (Lohn-)Diskriminierung von Frauen gibt?
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