Brautgeld-Urteil
Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an
ZWEIBRÜCKEN Eine 1994 mit ihrem Mann aus dem Iran eingewanderte Frau (inzwischen deutsche Staatsbürgerin) hat nach der Scheidung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich das ihr eigentlich nur nach iranischem Recht zustehende Brautgeld von 1000 wertvollen Goldmünzen (entspricht 60 000 Euro) eingeklagt. Grundlage der Entscheidung: Ein immer noch gültiges Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929. Demnach müssen deutsche Gerichte in solchen Fällen das iranische Gesetz anwenden. Es begründet den Anspruch auf das der sozialen Absicherung der Frau dienende Brautgeld. (Az. 5 UF 74/05 v. 24.4.07)
Quelle: Hamburger Morgenpost 10.08.2007
Werden die Zeitungen sich jetzt auch mit Meldungen überschlagen,
dass es nicht angehen könne, dass hier in Deutschland im Islam übliches Recht
angewendet wird, wie es der Fall war, als eine Richterin mit Berufung
auf die islamische Kultur einer Frau, die angeblich geschlagen wurde,
die Scheidung ohne Abwarten des Trennungsjahr mit Verweis auf die islamische Kultur verweigerte? Ich glaube eher nicht - es profitiert ja eine Frau.
Brautgeld-Urteil
Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an
ZWEIBRÜCKEN Eine 1994 mit ihrem Mann aus dem Iran eingewanderte Frau
(inzwischen deutsche Staatsbürgerin) hat nach der Scheidung vor dem
Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich das ihr eigentlich nur nach
iranischem Recht zustehende Brautgeld von 1000 wertvollen Goldmünzen
(entspricht 60 000 Euro) eingeklagt. Grundlage der Entscheidung: Ein immer
noch gültiges Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich
Persien aus dem Jahr 1929. Demnach müssen deutsche Gerichte in solchen
Fällen das iranische Gesetz anwenden. Es begründet den Anspruch auf das
der sozialen Absicherung der Frau dienende Brautgeld. (Az. 5 UF 74/05 v.
24.4.07)Quelle: Hamburger Morgenpost 10.08.2007
Werden die Zeitungen sich jetzt auch mit Meldungen überschlagen,
dass es nicht angehen könne, dass hier in Deutschland im Islam übliches
Recht
angewendet wird, wie es der Fall war, als eine Richterin mit Berufung
auf die islamische Kultur einer Frau, die angeblich geschlagen wurde,
die Scheidung ohne Abwarten des Trennungsjahr mit Verweis auf die
islamische Kultur verweigerte? Ich glaube eher nicht - es profitiert ja
eine Frau.
Ich werd verrückt! Wenn man das so wie Du betrachtet, tun sich feministische Abgründe auf.
Deutschland ist ein Tollhaus!
Narrowitsch
Brautgeld-Urteil
Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an
ZWEIBRÜCKEN Eine 1994 mit ihrem Mann aus dem Iran eingewanderte Frau
(inzwischen deutsche Staatsbürgerin) hat nach der Scheidung vor dem
Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich das ihr eigentlich nur nach
iranischem Recht zustehende Brautgeld von 1000 wertvollen Goldmünzen
(entspricht 60 000 Euro) eingeklagt. Grundlage der Entscheidung: Ein immer
noch gültiges Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich
Persien aus dem Jahr 1929. Demnach müssen deutsche Gerichte in solchen
Fällen das iranische Gesetz anwenden. Es begründet den Anspruch auf das
der sozialen Absicherung der Frau dienende Brautgeld. (Az. 5 UF 74/05 v.
24.4.07)Quelle: Hamburger Morgenpost 10.08.2007
Wie kommt die BRD auf die Idee, Verträge zu beachten, die ihr nichts angehen? Die BRD ist doch nicht rechtlicher Nachfolger des Deutschen Reichs soweit mir bekannt ist ...
Freundliche Grüße
Neutrino
Nicht zu beanstanden
Wie kommt die BRD auf die Idee, Verträge zu beachten, die ihr nichts
angehen? Die BRD ist doch nicht rechtlicher Nachfolger des Deutschen
Reichs soweit mir bekannt ist ...
Rechtlich ist das nicht zu beanstanden: Das Deutsche Reich ist nicht Geschichte sondern besteht fort, je nach politischem Standpunkt ist entweder die BRD (teil)identisch mit dem Deutschen Reich oder es vertritt das Deutsche Reich völkerrechtlich nach aussen bis zur "Reanimierung" (Art 146 GG soviel ich weiß...)
Das Kaiserreich Persien ist nahtlos in die Islamische Republik Iran übergegangen, das war völkerrechtlich so wie der Wechsel vom kaiserlichen Deutschen Reich zur Republik 1918 also für die Aussenbeziehungen irrelevant.
Insofern war und ist das Abkommen noch anwendbares Recht. Die Frau hatte einen tricky Rechtsverdreher dass er das herausgefunden hat...Respekt
Gruß,
Peter
P.S. Selbstredend, dass es im umgekehrten Fall einen solchen Richterspruch nicht gegeben hätte oder wenn doch, dann eine mediale Welle der Empörung über den pöhsen patriachalischen Richter
Brautgeld-Urteil
Bisher dachte ich, ich lebe in der Bundesrepublik und nicht im Deutschen Reich.
Bin ich schlecht informiert!?
Brautgeld-Urteil
Bisher dachte ich, ich lebe in der Bundesrepublik und nicht im Deutschen
Reich.
Bin ich schlecht informiert!?
Wenn es um Frauenbevorzugung geht, dann wird jegliches Recht und Gesetze verdreht, ignoriert und verbogen, praktisch über den Haufen geworfen!
Brautgeld-Urteil
Bisher dachte ich, ich lebe in der Bundesrepublik und nicht im Deutschen
Reich.
Bin ich schlecht informiert!?
Hat doch Peter schon beantwortet:
"Das Deutsche Reich ist nicht Geschichte sondern besteht fort, je nach politischem Standpunkt ist entweder die BRD (teil)identisch mit dem Deutschen Reich oder es vertritt das Deutsche Reich völkerrechtlich nach aussen bis zur "Reanimierung" (Art 146 GG soviel ich weiß...)"
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Nicht zu beanstanden
Insofern war und ist das Abkommen noch anwendbares Recht. Die Frau hatte
einen tricky Rechtsverdreher dass er das herausgefunden hat...Respekt
Sehe ich ähnlich. Der Rechtsanwalt (oder von mir aus auch die Rechtsanwältin) der Dame war sein (ihr) Geld sicher wert. Ein fast 80 jähriges Gesetz aus dem Hut zu zaubern, dass wohl kaum jemand kennt aber trotzdem Gültigkeit hat. Alle Achtung! Ich kann auch an der Entscheidung des Gerichtes a priori nichts Negatives entdecken. Die Vereinbarung über die 60000 Euro wurde bei der Hochzeit geschlossen, also ist diese Vereinbarung auch einzuhalten. Alles in Allem finde ich diese Regelung sogar klarer und eindeutiger als die typisch deutsche Vorgehensweise.