Brautgeld-Urteil
Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an
ZWEIBRÜCKEN Eine 1994 mit ihrem Mann aus dem Iran eingewanderte Frau (inzwischen deutsche Staatsbürgerin) hat nach der Scheidung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich das ihr eigentlich nur nach iranischem Recht zustehende Brautgeld von 1000 wertvollen Goldmünzen (entspricht 60 000 Euro) eingeklagt. Grundlage der Entscheidung: Ein immer noch gültiges Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929. Demnach müssen deutsche Gerichte in solchen Fällen das iranische Gesetz anwenden. Es begründet den Anspruch auf das der sozialen Absicherung der Frau dienende Brautgeld. (Az. 5 UF 74/05 v. 24.4.07)
Quelle: Hamburger Morgenpost 10.08.2007
Werden die Zeitungen sich jetzt auch mit Meldungen überschlagen,
dass es nicht angehen könne, dass hier in Deutschland im Islam übliches Recht
angewendet wird, wie es der Fall war, als eine Richterin mit Berufung
auf die islamische Kultur einer Frau, die angeblich geschlagen wurde,
die Scheidung ohne Abwarten des Trennungsjahr mit Verweis auf die islamische Kultur verweigerte? Ich glaube eher nicht - es profitiert ja eine Frau.
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