Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorzeige-Mutter erstickt Baby -> psychische Ausnahmesituati: FREISPRUCH ...

Swen, Saturday, 04.08.2007, 23:51 (vor 6712 Tagen)

UNGLAUBLICH !!!!

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Vorzeige-Mutter erstickt Baby in Jutebeutel

Sie galt als vorbildliche und überaus liebevolle Mutter. Nach zwei Töchtern erwartete die Düsseldorfer Bürokauffrau einen gesunden Jungen. Doch als die Wehen einsetzten, stieg die Frau nachts in den Waschkeller ihres Hauses und tötete das Baby gleich nach der Geburt.

Eine Mutter, die ihr Baby gleich nach der Geburt erstickte, ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Sie zog einen Jutebeutel über den Kopf des Kindes, verknotete ihn und ließ den kleinen Michael langsam ersticken. Dann verstaute sie die Leiche in einer Kühlbox. Am Freitag kam die zweifache Mutter knapp ums Gefängnis herum. Das Düsseldorfer Landgericht wertete die Tat als Totschlag in einem minder schweren Fall und verurteilte die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Die 37-Jährige habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Bis zur fraglichen Nacht Mitte September 2003 sei die Frau als eine «über alle Maßen liebevolle Mutter> geschildert worden, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Ihrer Verantwortung für ihre zwei älteren Töchter sei sie immer «vorbildlich> nachgekommen.

Weniger milde beschrieb das Gericht die Rolle des Vaters. Der Arbeitslose habe sich «völlig aus der Verantwortung gestohlen> und seine Frau im Stich gelassen. Die 37-Jährige kümmerte sich allein um den Haushalt und die Erziehung der Kinder und ging früh morgens putzen, um die verschuldete Familie finanziell über Wasser zu halten. Ihr Mann ging, wie am Tag vor der Tat, mit seinen Freunden tagsüber Boule spielen und kam spät abends angetrunken nach Hause. Als die Kauffrau ungewollt zum dritten Mal schwanger wurde, war sie verzweifelt und verheimlichte ihre Schwangerschaft.

Die Familiensituation sei «sehr problematisch> gewesen, befand das Gericht. Die Mutter habe «permanent unter Stress gestanden>. Als die Wehen einsetzten ging sie in die Waschküche, wo sie unter großem Blutverlust einen gesunden Jungen zur Welt brachte. Sie durchtrennte die Nabelschnur mit einer Schere, wickelte ihr Kind in eine Decke, drückte es an sich und verharrte so etwa zwei Stunden. Dann zog sie dem Säugling einen Jutebeutel über den Kopf und verknotete ihn. Sie habe gewusst, dass das Kind dadurch ersticken würde.

Weil sie durch den Blutverlust in Lebensgefahr geriet, hatte ihr Mann nach der Geburt einen Notarzt gerufen, der Geburtsverletzungen entdeckte. Als die Mediziner nach dem Verbleib des Säuglings fragten, stieß eine Schwägerin im Keller auf die Blutlache und die Kühlbox mit der Kinderleiche.

Zur Tatzeit habe die bis dahin unbescholtene Frau unter einer «tiefgreifenden Bewusstseinsstörung> gestanden, befand das Gericht. Sie habe erhebliche Schuld auf sich geladen, mit der sie nun leben müsse. Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil, das dadurch rechtskräftig wurde.

http://www.ftd.de/politik/international/234697.html


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