Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was bleibt?

Conny, NRW, Saturday, 04.08.2007, 23:35 (vor 6712 Tagen) @ Nihilator

PS: Ich werde die brd nie wieder groß schreiben.


Du kannst auch omf- davor schreiben ;-). Die brd hat doch dem 2.

Deutschen

Reich auch das Restland geklaut.


Wahrscheinlich stelle ich mich wieder sehr blöd an, aber ich kann Dir
absolut nicht folgen. Was soll omf- bedeuten? Und wieso 2. Reich; die
brrrd ist doch Nachfolger des 3. ???

OMF = Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft

Die brd ist kein rechtmäßiger nach dem Völkerrecht entstandener Staat. Den Deutschen damals durften nicht entscheiden, was aus den verbliebenen Gebieten wird, sondern wurden sogar gezwungen, das Grundgesetz zu akzeptieren. Das 3. Reich war wohl auch nicht so rechtmäßig und darum das 2. Deutsche Reich. So richtig ein Rechtsnachfolger des 2. Deutschen Reichs ist jedenfalls die BRD nicht und es soll auch so einen obersten Richterspruch geben, nachdem das 2. Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren. Bestimmte Verträge (z.B. der Friedensvertrag mit der Staatengemeinschaft) kann die brd nie schließen, da sie kein Rechtsnachfolger des 2. Deutschen Reiches ist. So zumindest habe ich das im Netz gelesen. Hier wurden scheinbar immer mal wieder formale Fehler gemacht. Z.B. muß bei der Wiedervereinigung auch so ein Fehler passiert sein, nach der es eigentlich die brd auch nicht mehr geben dürfte. Es gibt jedenfalls Seiten im Netz, die behaupten, daß die brd während der Wiedervereinigung aufgehört hat zu existieren. Aber forsche hierzu lieber selbst nach und mache Dir dein eigenes Bild.

Freundliche Grüße
Conny


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