Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Du musst handeln! (Frauen)

Zecke24, Wednesday, 20.06.2012, 09:41 (vor 4351 Tagen) @ Borat Sagdijev

Wenn deine Nachbarin irre ist und du dich dadurch bedroht fühlst, dann kannst du gegen sie präventiv eine Schutzanordnung gem. Gewaltschutzgesetz beantragen. Ich würde das rein vorsorglich machen, auch wenn noch nichts passiert ist. Vielleicht fühlst du ja die dich bedrohende Gewalt bereits und das ist ein legitimer Grund zur Inanspruchnahme dieses Rechtsmittels.

Frauen machen das doch auch!


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