Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es darf keine Meinungs- und Glaubensmonopole geben

Mus Lim ⌂, Monday, 16.04.2012, 13:21 (vor 4997 Tagen)

Es darf keine Meinungs- und Glaubensmonopole geben

Gérard Bökenkamp

Nicht nur das Streben sich materielle Güter auf Kosten anderer anzueignen, sondern auch der Versuch seine persönlichen Glaubensvorstellungen anderen mit Gewalt aufzuzwingen hat furchtbare Folgen gezeitigt. Im Dreißig jährigen Krieg hat Deutschland je nach Schätzung zwischen einem Drittel und Zweidritteln seiner Bevölkerung verloren und das Land wurde verwüstet. Der Westfälische Friede war der Versuch einer dauerhaften Friedensordnung und eines Status quo der verfeindeten Konfessionen. Es hat noch sehr lange gedauert bis sich die Überzeugung durchgesetzt hat, dass Religion und innere Überzeugungen nicht durch Gewalt durchgesetzt werden können, sondern eigene private Entscheidung sind. So wenig wie es politische, ökonomische Monopole geben sollte, so wenig sollte es Glaubensmonopole geben.

John Stuart Mill erklärte dazu: "Wenn alle Menschen außer einem derselben Meinung wären und nur dieser einzige eine entgegengesetzte hätte, dann wäre die ganze Menschheit nicht mehr berechtigt, diesen einen mundtot zu machen, als er, die Menschheit zum Schweigen zu bringen, wenn er die Macht hätte."

Dabei galten Mill falsche Meinungen nicht weniger schützenswert als richtige Meinungen, denn durch den Widerstreit der Wahrheit mit dem Irrtum, würde erstere noch klarer hervortreten. Hinzu kommt, dass man sich tatsächlich niemals sicher sein könne, dass eine Wahrheit wirklich falsch sei. Diejenigen, die darüber entscheiden wollten, welche Meinung richtig und welche falsch ist, sprechen sich selbst damit zu, über die absolute Wahrheit zu verfügen, sonst könnten sie ein solches Urteil abschließend gar nicht fällen. Oder wie Mill sagt: "Wenn man sich weigert, eine Meinung anzuhören, weil man sie von vornherein für falsch hält, so bedeutet dies, dass man sich anmaßt, die eigene Gewissheit für eine absolute Tatsache zu halten." Jedes Unterbinden einer Erörterung sei deshalb eine Anmaßung von Unfehlbarkeit.

by liberalesinstitut

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