Deutsche Jugendämter erfüllen perfektioniert den Klassenauftrag!
Dritter Zwischenbericht zur Fallstudie „Umgangsverweigerung“ (2006)
Rolle des Gerichts und des Jugendamtes
Bewertung der Rolle des Gerichts bei der Unterstützung zur Durchsetzung des Umgangs:
In insgesamt 45 % der Fälle wurde von den Teilnehmern angegeben, dass sie keine oder so gut wie keine Unterstützung zur Durchsetzung des Umgangs durch das Gericht erfahren haben. Als „gut“ oder „sehr gut“ wurde die Rolle nur in insgesamt 8% der Fälle beurteilt.
(Seite 8)
http://www.vaeterhilfe-dueren.de/Dritter_Zwischenbericht_zur_Fallstudie.pdf
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Yussuf K,
15.04.2012, 23:55
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