Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!
Die soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht.
Ich gehe vom Fall des klagenden Vaters aus, der erfuhr, daß er zu 90% zeugungsunfähig und durch selbstbestimmten Gentest - zu 100% nicht der Vater ist.
Ginge es nach dem neuen Gesetzentwurf, kann dem Mann blühen, daß er zwar seine Scheintochter nicht mehr sehen darf, aber weiterhin Unterhalt zahlen muß, weil sich eine "Härtesituation" sicher leicht finden läßt. Will die eine Gutachterin nicht, dann halt die nächste.
Zypries fordert also eine Unterhaltspflicht für Nichtväter. Sie hat Recht in der Argumentation, daß eine langjährige Beziehung zum Kind aufgebaut worden ist. Dementsprechend darf die Frau dem Mann das Kind also nicht entziehen, so weit so richtig. Aber genau das will sie ja gerade nicht.
Wir sollten darauf drängen, daß erst umgekehrt ein Schuh draus wird: In Fällen von langjähriger Kindsunterschiebung mit sozialer Bindung zum Kind muß für den sozialen Vater ein einklagbares Sorge- oder Besuchsrecht entstehen ohne jegliche Zahlpflicht!
Die falsche Angabe des Vaters ist schließlich nicht in der Verantwortung des Mannes, das Kind ist an der Situation völlig unschuldig und der echte Vater ist womöglich von der Frau um sein Lebensglück (sein Kind!) betrogen worden.
Wo Zypries also eine Masche sucht, Nichtväter doch noch zum Bezahlen zu bekommen - ohne jeglichen Rechte - sollten wir hingegen Rechte für soziale Väter einfordern, die Verantwortung für die Kindsunterschiebung aber denen überlassen, bei denen sie zu suchen ist, jedenfalls solange bis es endlich Gentests bei jeder Geburt gibt oder alternativ der Kindesunterhalt entfällt.
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Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!
Wir sollten darauf drängen, daß erst umgekehrt ein Schuh draus wird: In
Fällen von langjähriger Kindsunterschiebung mit sozialer Bindung zum Kind
muß für den sozialen Vater ein einklagbares Sorge- oder
Besuchsrecht entstehen ohne jegliche Zahlpflicht!
Was bringt dich zu dem Gedanken, daß es das noch nicht schon längst gibt?
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Odin statt Jesus!
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Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!
Wir sollten darauf drängen, daß erst umgekehrt ein Schuh draus wird: In
Fällen von langjähriger Kindsunterschiebung mit sozialer Bindung zum
Kind
muß für den sozialen Vater ein einklagbares Sorge- oder
Besuchsrecht entstehen ohne jegliche Zahlpflicht!
Was bringt dich zu dem Gedanken, daß es das noch nicht schon längst gibt?
Wo wird das explizit ausformuliert?
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Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!
Wir sollten darauf drängen, daß erst umgekehrt ein Schuh draus wird:
In
Fällen von langjähriger Kindsunterschiebung mit sozialer Bindung zum
Kind
muß für den sozialen Vater ein einklagbares Sorge- oder
Besuchsrecht entstehen ohne jegliche Zahlpflicht!
Was bringt dich zu dem Gedanken, daß es das noch nicht schon längst
gibt?
Wo wird das explizit ausformuliert?
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Kann jetzt nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, aber als Kuckucksvater hast du keine Zahlungsverpflichtungen mehr. Wenn allerdings Beziehung zum Kind vorhanden ist, hast du sehr wohl Besuchsrecht. Mit Sorgerecht weiß ichs aber nicht. Müßte ich mal bei den Kuckucksvätern anrufen, die ich kenne.
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Odin statt Jesus!
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Die einklagbare soziale Vaterschaft ohne Unterhaltspflicht!
Kuckuck! 
Ich gehe weitestgehend Kondom mit der Aussage. Es geht allerdings wieder um Geld, aber worum schließlich auch sonst, wenn Staat sich einmischt! Gefühle kann er seinen Bürgern ja nun beim besten Willen nicht zuteil werden lassen!
Unwillkürlich erinnere ich mich an diese Talk-Show, wo das Mädel den Dritten vor Gericht zerrte und Unterhalt forderte und sich dann rausstellt, daß der auch nicht der Vater ist!
Ich bin vielleicht altmodisch, aber es gibt Dinge, die waren "früher" offensichtlich einfach besser geregelt und ob die Menschen damals so viel schlechter gelebt haben, wage ich zu bezweifeln!
Die Zeit zurückzudrehen ist leider nicht möglich, aber man könnte an einem rückschrittlichen Fortschritt arbeiten und wieder so etwas wie Moral in das Deutsche Recht einkehren lassen! So, daß ein klar denkender und fühlender Mensch nicht fortwährend geneigt ist in einem parkinsonschen Anfall mit dem
Kopf zu schütteln, wenn er sich das reinzerrt!