Domaininhaber wegen edler Überzeugung verurteilt!
Johannes Lerle für 16 Monate im Gefängnis
Der Vorwurf der Holocaustleugnung (§ 130 StGB) erklärt sich folgendermaßen:
Auf Lerles Verfassungsbeschwerde wegen seiner Verurteilung wegen Beleidigung des Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder, Dr. Freudemann, nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Beschwerde nicht an und begründete dies wie folgt:
„Auch der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht (Anm.: in Bezug auf die Tötung ungeborenen Kinder (Abtreibung) gibt dem Beschwerdeführer (Anm.: Johannes Lerle) nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht anzufügen“.(1 BvR 1204/99)
Quelle
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