Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Domaininhaber wegen edler Überzeugung verurteilt!

Frei, Sunday, 15.04.2012, 00:40 (vor 4999 Tagen)

Johannes Lerle für 16 Monate im Gefängnis
Der Vorwurf der Holocaustleugnung (§ 130 StGB) erklärt sich folgendermaßen:

Auf Lerles Verfassungsbeschwerde wegen seiner Verurteilung wegen Beleidigung des Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder, Dr. Freudemann, nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Beschwerde nicht an und begründete dies wie folgt:

„Auch der Kampf gegen ein vermeintliches Unrecht (Anm.: in Bezug auf die Tötung ungeborenen Kinder (Abtreibung) gibt dem Beschwerdeführer (Anm.: Johannes Lerle) nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht anzufügen“.(1 BvR 1204/99)
Quelle

Volksverhexung

DvB, Sunday, 15.04.2012, 02:19 (vor 4998 Tagen) @ Frei

nicht das Recht, seinerseits anderen Unrecht
anzufügen“.(1 BvR 1204/99)

Und schon gar nicht, anderen vermeintliches Unrecht an(?!)zufügen.

Tchjaja, bei Antastung der vorgeschriebenen Staatsreligion versteht das demokrattische Terrorregime keinen Spaß.

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