Verlogene Juristenbande
Wenn nach einer Scheidung vom ehelichen Lebensstandart gesprochen wird der per Unterhaltszahlung aufrecht erhalten werden muss, warum wird dem Unterhaltsverpflichteten dann nicht eine Haushaltshilfe zugestanden, deren Kosten vor der Unterhaltsberechnung von seinem Einkommen abgezogen werden müssen? Alternativ zur Haushaltshilfe muss das Einkommen des Verpflichteten als überobligatorisch in die Unterhaltsberechnung eingehen.
Rainer
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Nacheheliche Rechte u. Pflichten.
Grundsätzlich: Spricht man von "verlogen", weiß man, dass es nur um Juristen gehen kann. Sagt man "Juristen", dann weiß auch jeder, dass die verlogen sind. Kann man vergleichen mit "nassem Wasser". Wasser ist naß und das weiß auch jeder. Übrigens sind Juristen (neben den Politikern) eine der wenigen Berufsgruppen die mit professionellem Lügen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Nacheheliche Rechte u. Pflichten: Es ist dem tief in diesem Land verwurzeltem Unrecht geschuldet, dass aus einer Ehescheidung alleinig Frauen profitieren. Richtig wäre, dass eine Frau die "eheähnliche Zustände" per Unterhaltszahlung beansprucht, im Gegenzug natürlich auch die für den Mann eheähnlichen Zustände erhält. Dazu zähle ich z.B. die Reinigung des Wohnbereiches und der Bekleidung. Aber auch über sexuelle Leistungen muss man sprechen. Ist dies nicht mehr zumutbar, hat die Frau bzw. lehnt die Frau das ab, dann hat sie auf eigene Kosten für Ersatz zu sorgen und die sexuelle Befriedigung des Mannes anderweitig sicherzustellen.