Verlogene Juristenbande
Wenn nach einer Scheidung vom ehelichen Lebensstandart gesprochen wird der per Unterhaltszahlung aufrecht erhalten werden muss, warum wird dem Unterhaltsverpflichteten dann nicht eine Haushaltshilfe zugestanden, deren Kosten vor der Unterhaltsberechnung von seinem Einkommen abgezogen werden müssen? Alternativ zur Haushaltshilfe muss das Einkommen des Verpflichteten als überobligatorisch in die Unterhaltsberechnung eingehen.
Rainer
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13.04.2012, 03:46
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