Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Inzest - Warum musste nur der Mann ins Gefängniss?

irgendwer, Thursday, 12.04.2012, 15:12 (vor 5001 Tagen)

http://www.n-tv.de/panorama/Inzestverbot-ist-rechtens-article6005041.html

Inzest sollte bestraft werden, so weit kann ich folgen.
Aber irgendwie gehören doch zwei dazu oder?
Wie kann es dann sein, das nur der Mann mehrmals ins Gefängnis musste?

Männer sind kriminell, Frauen Opfer

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 12.04.2012, 15:29 (vor 5001 Tagen) @ irgendwer

Wie kann es dann sein, das nur der Mann mehrmals ins Gefängnis musste?

Was ist denn das für eine Frage?

Es ist doch wohl logisch und allgemein akzeptiert, dass Männer kriminell sind, Frauen jedoch nicht. Folgerichtig geht der Mann hinter Gitter, während die Frau für denselben Tatbestand unbestraft bleibt.

Was ist daran nun so schwer zu begreifen?

Viele Grüße
Wolfgang

www.liebewieduwillst.de !!

Lupo, Thursday, 12.04.2012, 15:58 (vor 5001 Tagen) @ irgendwer

Er hat doch nichts verkehrt gemacht! Er verhält sich nur so, wie es unseren Jüngsten im Früsexualisierungsunterricht beigebracht bekommen.

www.liebewieduwillst.de !!

Rainer ⌂, Thursday, 12.04.2012, 16:06 (vor 5001 Tagen) @ Lupo

Er hat doch nichts verkehrt gemacht! Er verhält sich nur so, wie es
unseren Jüngsten im Früsexualisierungsunterricht beigebracht bekommen.

Achtung, es ist ein schwerwiegender Fehler aufgetreten: "Kollision der Utopie mit der Realität!"

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Inzest - Warum musste nur der Mann ins Gefängniss?

Nurso, Thursday, 12.04.2012, 16:43 (vor 5001 Tagen) @ irgendwer

"Die Schwester war zur Tatzeit noch minderjährig, deshalb wird nur er angeklagt."

Von hier:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,540272-2,00.html

Polemik?! So, Dich Früchtchen knöpf ich mir jetzt aber mal vor!

Morpheus, Thursday, 12.04.2012, 16:53 (vor 5001 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Es ist doch wohl logisch und allgemein akzeptiert, dass Männer kriminell sind, Frauen jedoch nicht. Folgerichtig geht der Mann hinter Gitter, während die Frau für denselben Tatbestand unbestraft bleibt.

Das ist offenbar nicht "der SELBE Tatbestand"! Steht so zumindest im Text, Freundchen:
S. führte jahrelang eine Beziehung zu seiner jüngeren Schwester. Die beiden haben vier gemeinsame Kinder, zwei davon sind behindert.
ER hat nämlich jahrelang die Beziehung zu seiner Schwester GEFÜHRT! Und sie hat nun die Probleme mit den behinderten Kindern, all die ganze Stütze von der Allgemeinheit zu beantragen. Sie ist weit mehr als 23 % Opfa!

Alles voller Nazis hier! *kopffschüttel*

Inzest - Warum musste nur der Mann ins Gefängniss?

Rainer ⌂, Thursday, 12.04.2012, 16:57 (vor 5001 Tagen) @ Nurso

"Die Schwester war zur Tatzeit noch minderjährig, deshalb wird nur er
angeklagt."

Im April 2004 kommt es zum zweiten Prozess. Diesmal ist Susan K. mitangeklagt, da sie zum Zeitpunkt der Zeugung des zweiten Kindes 18 war.
[...]
Patrick S. bekommt zehn Monate Freiheitsstrafe, ohne Bewährung - angesichts einer Höchststrafe von zwei Jahren ein harter Spruch. Auch Susan K. wird verurteilt, allerdings wegen ihrer Unreife nach Jugendrecht: Sie wird für sechs Monate unter die "Aufsicht und Kontrolle" einer Betreuungshelferin gestellt.
[...]
Im Oktober 2004 muss Patrick S. in den Knast. Währenddessen bringt Susan das vierte Kind zur Welt. Die Mutter ist verzweifelt, will dem Mädchen keinen Namen geben, will nicht, dass ihr auch dieses weggenommen wird, wie die drei zuvor.
[...]
Dieses Kind ist völlig gesund, und - das ist für sie wohl ein noch größeres Glück - sie darf es behalten.
[...]
Erneut gibt es einen Prozess gegen beide, diesmal vor dem Amtsgericht Leipzig - und zum ersten Mal mit Verteidigern. Der Anwalt, der Susan K. vertritt, macht geltend, dass der Inzest-Paragraf verfassungswidrig sein könnte. Doch die Vorsitzende Richterin und ihre beiden Jugendschöffen lassen sich davon nicht beeindrucken. Wieder erhält Patrick eine Freiheitsstrafe, ein Jahr und zwei Monate, seine Schwester wird erneut unter die Aufsicht einer Betreuungshelferin gestellt.

Rainer

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Korrektur

Rainer ⌂, Thursday, 12.04.2012, 17:00 (vor 5001 Tagen) @ Morpheus

Und sie hat nun die Probleme mit den behinderten
Kindern ...

Nein, die Kinder wurden ihr weggenommen.

Rainer

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Upsi, das ist ja noch viel schlimmer! Das arme Opfa aber auch! Danke für den Hinweis, Nazi! :-)))

Morpheus, Thursday, 12.04.2012, 17:09 (vor 5001 Tagen) @ Rainer

Nein, die Kinder wurden ihr weggenommen.
Rainer

So langsam wird es aber Zeit, dass Euch hier ein gewisser Arne H. mal wieder gemeinsam in seine recht Pfanne haut! *frechheit*

Frauenbevorzugung vor Gericht

Sigmundus Alkus @, Thursday, 12.04.2012, 20:51 (vor 5001 Tagen) @ irgendwer

Wie kann es dann sein, das nur der Mann mehrmals ins Gefängnis musste?

Ganz einfach. Die Schwester hatte einen Sachverständigen auf ihrer Seite, der ihr eine "ängstlich zurückgezogene Persönlichkeitsstruktur" bescheinigt und behauptet hat, sie sei in hohem Maße von ihm abhängig. Auf dieser Grundlage hat das Gericht bei ihr von Strafe abgesehen.

http://beck-aktuell.beck.de/news/egmr-bestaetigt-verurteilung-wegen-inzestbeziehung-zwischen-geschwistern

Eine bodenlose Frechheit in Anbetracht dessen, dass es hierfür offensichtlich keine Rechtsgrundlage gibt. § 60 StGB, dessen Voraussetzungen im Übrigen nicht vorliegen, schließt ein Absehen von Strafe sogar ausdrücklich aus, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat. Er wurde zu 1 Jahr und zwei Monaten verurteilt.

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