Volksgenossen! Derrrr Pätitionsausschuss ... ist mirrr gefolgt!!!!!
Begreift öntlich, dassss der Wille, der deutschen Muttär unantastbar ist, denn nur sie kann entscheiden, was gut für die deutsche Jugend ist. Außer natörlich die NSFDP, die das auch sähr genau weiß! Hai! Hai! Hai!
Jacqueline Brückner Sorgerecht der Eltern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung:
Der Bundestag möge beschließen, die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kinder durch beide leibliche Elternteile zu regeln, auch wenn diese getrennt sind.
Zur Begründung führt die Petentin im Wesentlichen an, dass Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang mit beiden leiblichen Eltern hätten, auch wenn diese getrennt leben würden. Überdies gebe es bereits in einer Reihe von anderen Staaten (z. B. Frankreich, Belgien, Australien) das sogenannte Wechselmodell. Nicht zuletzt sprächen mehrere Studien verschiedener anerkannter Familientherapeuten für die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als die vom Staat und Eltern zu fördernde Nachtrennungsumgangsreform.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Ptitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1.291 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 256 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Wenn Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, sich trennen, müssen sie insbesondere entscheiden, bei welchem Elternteil sich das Kind künftig gewöhnlich aufhalten und wer es betreuen soll. Die Eltern können dabei auch eine hälftige Betreuung vereinbaren, bei der sich das Kind abwechselnd zu etwa gleich langen Zeiten bei dem einen und dem anderen Elternteil aufhält (sogenanntes Wechselmodell). Treffen die Eltern eine solche Vereinbarung, geht das Gesetz davon aus, dass dies dem Wohl des Kindes entspricht; eine abweichende Regelung kann das Gericht nur treffen, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
Aus Sicht des Petitionsausschusses bestehen jedoch Bedenken dagegen, das Wechselmodell für den Fall der Nichteinigung von Eltern bei Trennung und Scheidung gesetzlich als Regelfall festzuschreiben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein ständig wechselnder Aufenthalt für das Kind immer auch Nachteile beinhaltet. Es muss sich darauf sowohl organisatorisch – Kleidung, Schulbücher, Spielzeug etc. müssen jeweils dort sein, wo sie gebraucht werden – als auch mit Blick auf die Pflege des Freundeskreises einstellen. In den zahlreichen Fällen, bei denen die Eltern inzwischen räumlich weiter auseinander wohnen, führt dies zu erheblichen Belastungen für das Kind.
Zudem setzt die Durchführung eines Wechselmodells eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Eltern voraus. Abstimmungsmängel und Streit über die Einzelheiten der Durchführung des Modells würden vor allem das Kind treffen. Eine gesetzliche Vermutung, wonach das Wechselmodell in der Regel das für das Kind beste Modell ist, erscheint daher nicht gerechtfertigt.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petentin auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte.
Volksgenossen! Bei uns im Petitionsausschuss sitzen mehr Rächte, als hier im Forum! Nur so war es möglich, dass mein Gedankengut, mein Wille, bis heute überdauern konnte! Gäbt euch keiner Illusion hin, mein Freund Erich hat euch vor 20 Jahren allen gesagt: "Den Feminismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf!
Adolf, jetzt hör mir mal genau zu!
Du hast hier garnischt zu melden, denn mir machen hier eine Kulturrevolution, da brauchen wir keine Männer. Wenn die ihren Samen abgeben, dann reicht das ganz und gar. Um die Kinder kümmern sich dann das Kollektiv und nicht deine Volksgenossen. Ich habe die EU angewiesen zu beschließen, dass der biologische Vater ersetzt wird durch alle möglichen anderen Väter: soziale Väter, Kuckucksväter, gesetzliche Väter usw.! Mir fällt da schon noch mehr ein! Hauptsache, wir kappen die Bindung zwischen Kind und Elter 1/2 für immer!
deine IP für immer sperren, basta! Rainer muss hier echt mal aufräumen ... k.t.
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