Nachgehakt (sogen. "Familienpsychologisches Gutachten")
Zitat: ...bestehen offenbar keinerlei Anforderungen außer einem abgeschlossenen Psychologiestudium. ...
Meines Wissens benötigt man zum "Begutachten" noch nicht einmal einen Schulabschluss. So ist auch der Begriff "Familien-psychologisches Gutachten" meiner Kenntnis nach weder geschützt noch definiert - sowohl in Schreibweise, als auch vom Inhalt her. Man titelt eine "Üble Nachrede" einfach mit Überschrift "Familienpsychologisches Gutachten", unterschreibt und macht einen Kartoffeldruckstempel drauf. So umgeht man, irgendwann belangt werden zu können. Rein "rechtlich" betrachte ich derlei als ok - sogar, wenn anschließend schnallend gelacht wird (wenn vom Gutachter die Tausender auf dem Konto vorgefunden werden - überwiesen vom Gericht).
Sollte dies nicht nur meiner Kenntnis entsprechen, würde man sich per Unterschrift (bei obiger Begründung) attestieren, dass man keine Ahnung hat.
Ich unterschreibe erst einmal nicht.