Mutter erstochen: Knapp fünf Jahre Haft für 14-Jährige
Als strafmildernd berücksichtigte die Kammer, dass die Angeklagte
in einem Zustand hochgradiger Erregung gehandelt habe.
Jeder Mörder handelt bei der Tat in einem Zustand hochgradiger Erregung. Schön das diese jetzt auch deutsche Richter für den Einzelfall bei Frauen erkennen.
Das Mädchen sei jahrelang der mütterlichen Tyrannei ausgesetzt gewesen,
teilte das Landgericht mit.
Ehefrauliche Tyrannei gibt es für unsere Richter leider nicht.
Das Kind sei emotional vernachlässigt, misshandelt und gedemütigt
worden.
Wie üblich haben die doofen Tussen auf dem Jugendamt nichts bemerkt. Logo, war ja kein "gewalttätiger Vater in Sicht"
Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts hätte es sich
um einen minder schweren Fall des Totschlags gehandelt.
Bei Frau ist klar => keine Eigenverantwortung , nur Frauenrechte.
Nur Männer sind Menschen.
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roser parks,
14.07.2007, 00:42
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Lude,
14.07.2007, 01:03
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Nihilator,
14.07.2007, 01:27
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Lude,
14.07.2007, 01:38
- Nachtrag - Lude, 14.07.2007, 01:46
- Mutter erstochen: Knapp fünf Jahre Haft für 14-Jährige - Conny, 14.07.2007, 01:47
- Mutter erstochen: Knapp fünf Jahre Haft für 14-Jährige - Mark100, 14.07.2007, 19:53
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Lude,
14.07.2007, 01:38
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Nihilator,
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- Mutter erstochen: Knapp fünf Jahre Haft für 14-Jährige - Flint, 15.07.2007, 13:22
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Lude,
14.07.2007, 01:03