Urteil zum Missbrauch eines Jugendamtes
Jugendamtsmitarbeiter handeln oft gegen Gesetze, obwohl gerade sie als Staatsbedienstete die einschlägigen Paragraphen kennen und einhalten müssten. Im folgenden Fall lag keine akute Gefahr vor, trotzdem wurde ein Kind vom Jugendamt direkt aus dem Krankenhaus in Obhut genommen. Ein Familienrichter und sogar ein Verwaltungsgericht urteilten, das die Wegnahme eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme und daher rechtswidrig war. Beide Institutionen sprachen sogar von (Macht-) Missbrauch. Trotzdem erklärte ein Sprecher der Stadt, dass sie ihre Verfahrensweise nicht ändern werden.
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Problem des JuJu-Komplexes!
Das ist ein grundsätzlicher Fehler der Justiz u. Jugendämter, gegen jede Art von Kritik resistent zu sein und an die eigene Unfehlbarkeit zu glauben. Selbst wenn im Fall des Horst Arnold (Falschbeschuldigung Vergewaltigung), nach 5-jähriger Haftstrafe, die nächste Instanz die Unschuld dieses Mannes feststellt, führt bzw. hat das für den falschurteilenden Richter zu keinerlei Konsequenzen. Jede Berufsgruppe, angefangen von Ärzten bis hin zu Handwerkern, muss sich für ihre "handwerklichen" Fehler verantworten. Bei der Justiz und den Jugendämtern ist derartiges völlig ausgeschlossen.
Nach bestem Wissen und Gewissen steht im Diensteid für Richter. Haben solche Menschen noch ein Gewissen?