Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteil zum Missbrauch eines Jugendamtes

FemokratieBlog ⌂, Tuesday, 10.04.2012, 11:52 (vor 5003 Tagen)

Jugendamtsmitarbeiter handeln oft gegen Gesetze, obwohl gerade sie als Staatsbedienstete die einschlä­gigen Paragraphen kennen und einhalten müssten. Im folgenden Fall lag keine akute Gefahr vor, trotzdem wurde ein Kind vom Jugendamt direkt aus dem Kran­kenhaus in Obhut genommen. Ein Familienrichter und sogar ein Verwaltungsgericht urteilten, das die Wegnahme eine völlig unverhältnismäßige Maßnah­me und daher rechtswidrig war. Beide Institutionen sprachen sogar von (Macht-) Missbrauch. Trotzdem erklärte ein Sprecher der Stadt, dass sie ihre Verfah­rensweise nicht ändern werden.

Weiterlesen > http://femokratie.com/urteil-missbrauch-jugendamt/04-2012/

Problem des JuJu-Komplexes!

Nemetzki, Tuesday, 10.04.2012, 13:56 (vor 5003 Tagen) @ FemokratieBlog

Das ist ein grundsätzlicher Fehler der Justiz u. Jugendämter, gegen jede Art von Kritik resistent zu sein und an die eigene Unfehlbarkeit zu glauben. Selbst wenn im Fall des Horst Arnold (Falschbeschuldigung Vergewaltigung), nach 5-jähriger Haftstrafe, die nächste Instanz die Unschuld dieses Mannes feststellt, führt bzw. hat das für den falschurteilenden Richter zu keinerlei Konsequenzen. Jede Berufsgruppe, angefangen von Ärzten bis hin zu Handwerkern, muss sich für ihre "handwerklichen" Fehler verantworten. Bei der Justiz und den Jugendämtern ist derartiges völlig ausgeschlossen.

Nach bestem Wissen und Gewissen steht im Diensteid für Richter. Haben solche Menschen noch ein Gewissen?

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