Urteil zum Missbrauch eines Jugendamtes
Jugendamtsmitarbeiter handeln oft gegen Gesetze, obwohl gerade sie als Staatsbedienstete die einschlägigen Paragraphen kennen und einhalten müssten. Im folgenden Fall lag keine akute Gefahr vor, trotzdem wurde ein Kind vom Jugendamt direkt aus dem Krankenhaus in Obhut genommen. Ein Familienrichter und sogar ein Verwaltungsgericht urteilten, das die Wegnahme eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme und daher rechtswidrig war. Beide Institutionen sprachen sogar von (Macht-) Missbrauch. Trotzdem erklärte ein Sprecher der Stadt, dass sie ihre Verfahrensweise nicht ändern werden.
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FemokratieBlog,
10.04.2012, 11:52
- Problem des JuJu-Komplexes! - Nemetzki, 10.04.2012, 13:56