Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Referentenentwurf zum Sorgerecht und Fragen dazu

Michael Baleanu, Saturday, 07.04.2012, 15:02 (vor 5006 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

Vater sein ist ein natürliches Recht.

Derjenige, der es beantragen muss, hat dieses natürliche Recht verloren.

In einem Rechtstaat verliert ein Vater sein natürliches Recht auf Vatersein durch Beschluss oder Urteil eines Gerichtes.

Daher ist die nun angedachte Reform des Sorgerechts juristischer Unsinn:
- Der Vater, der das gemeinsame Sorgerecht beantragen muss, dem muss zunächst einmal das natürliche Recht auf "Pflege und Erziehung der Kinder" (was auch Sorgerecht beinhaltet) durch ein Gericht entzogen worden sein.

Daher würde ich vorschlagen, fragen wir doch bei den Politikern mal nach: http://www.abgeordnetenwatch.de/sibylle_laurischk-575-37762--f333369.html#q333369 . Bitte um Mitzeichnung!

Welches Gericht, hat welches Urteil - Aktenzeichen bitte hinterfragen - erlassen, in dem einem Vater eines nicht ehelichen Kindes sein natürliches Recht auf sein Kind entzogen wurde? Wie lautet die Begründung?

Wie wäre es, wenn auch andere anderen Politikern diese Frage stellen würden. Vielleicht kommt ein aha-Effekt bei dem einen oder anderen Politiker.

Gruß
Michael

Referentenentwurf zum Sorgerecht und Fragen dazu

satyr, Essen, Saturday, 07.04.2012, 21:59 (vor 5006 Tagen) @ Michael Baleanu

Wird gezeichnet :).

Was ich Dir übrigens schon lange mal sagen wollte: Ich finde es klasse wie Du dich auf abgeordnetenwatch immer wieder einbringst. Vor allem das Du dich dabei immer sehr gewählt ausdrückst und Dinge so formulierst, das der Politiker nur 2 Optionen hat: Zustimmen oder sehr kuriose Antworten finden, die seine Einstellung deutlich zeigen.
Meist wird ja letztere Option gewählt. Aber das dies viele Bürger lesen können und einige dadurch höffentlich wachgerüttelt werden, finde ich klasse :).

Bevor man in den Krieg zieht, sollte man sattelfest sein

Mus Lim ⌂, Saturday, 07.04.2012, 22:14 (vor 5006 Tagen) @ Michael Baleanu

In einem Rechtstaat verliert ein Vater sein natürliches Recht auf Vatersein durch Beschluss oder Urteil eines Gerichtes.

Bevor man auf den Kriegspfad geht, sollte man das Thema erstmal verstanden haben.

Die "natürliche" Vaterschaft kann einem keiner nehmen, keine Frau, kein Richter, kein Staat. Also ist das, was Sie da schreiben, leider Unfug. Tatsächlich kann einem Mann nur die juristische Vaterschaft aberkannt werden.

Interessante Gedanken dazu fand ich in Ausführungen zum Fall Hüls.

Auszug aus WikiMANNia Axel Hüls:
"Das eine ist eine physische Realität, das andere eine geistliche Wahrheit. Das zeigt sich ja gerade am vorliegenden Fall. Das Jugendamt hat Hüls unmöglich gemacht, seine Hauptschaft auszuüben, aber diese bestand weiter und Hüls hat das offensichtlich - im Unterschied zu vielen Vätern, die das nicht so ernst nehmen - auch gewusst. Als er die Gelegenheit sah, die geistliche Wahrheit (Hauptschaft) mit der physischen Realität wieder in Deckung zu bringen, hat er diese Gelegenheit ergriffen. Unabhängig davon, ob die Art des Vorgehens im konkreten Fall nun weise war: Grundsätzlich war er dazu verpflichtet."

Daher würde ich vorschlagen, fragen wir doch bei den Politikern mal nach:

Wie gesagt, man sollte das Thema erstmal klar blicken, BEVOR man Politiker fragt (die auch keine Ahnung haben).

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Habe mitgezeichnet!

Lupo, Saturday, 07.04.2012, 23:22 (vor 5006 Tagen) @ Michael Baleanu

Hallo Michael, das is ne Anwältin! Was erwartest du da eigentlich mehr als Geschwurbel. Die denkt doch nur an ihr Fortkommen und an das Pack hier draußen, das sie dort lobbyhaft vertritt. Wozu sitzen denn 156 Juristen im Bundestag? Um was zu ändern? Nee, um ihresgleichen hier draußen mit Arbeit zu versorgen.

Aber trotzdem, es ist gut so, diesem Abschaum permanent auf den Sack zu gehen!

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