Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter
Der djb hat eine Pressemitteilung heraus gegeben mit dem Titel: Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz. In der noch nicht veröffentlichten Einigung der Koalitionsparteien scheint demnach das Familiengericht als Hürde zum gemeinsamen Sorgerecht vorgesehen zu sein, anders kann ich mir die Mitteilung des djb nicht erklären.
Weiterlesen > http://femokratie.com/sorgerechtsuebertragung-auf-nichteheliche-vaeter/04-2012/
Sind die irgendwie dumm?
Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der
Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103
Grundgesetz.
Ja und?
Das Gewaltschutzgesetz verletzt auch die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung (Menschenrecht!) und ist das der große Aufreger bei den Täter_Innen und Jurist_Innen?
Ja!
- kein Text -
--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern