BMJ: Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Bundesministerium der Justiz
Berlin, 11. Juli 2007
Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Einen Regelungsvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von existentieller Bedeutung. Der rechtliche Vater möchte wissen, ob er auch der biologische Vater ist. Das Kind möchte wissen, von wem es abstammt, und zuweilen möchte auch die Mutter Klarheit schaffen. Dieses Klärungsinteresse, so hat das Bundesverfassungsgericht am 13. Februar 2007 entschieden, ist verfassungsrechtlich geschützt.
"Es kann keine Lösung sein, die Frage der Abstammung mit Hilfe von heimlichen Gen-Tests zu beantworten. Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klar herausgestellt. Deshalb bieten wir jetzt ein einfaches Verfahren an, das aber sicherstellt, dass die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden - stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren die Abstammung zu klären, ohne juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind fürchten zu müssen. Mit dem neuen Gesetz soll das Verfahren für alle Beteiligten - also Vater, Mutter und Kind - erleichtert werden.
"Bei allem Interesse daran, die Abstammung zu klären, das Kindeswohl muss stets berücksichtigt werden. Häufig wird ein Kind zutiefst verunsichert sein, wenn es erfährt, dass sein rechtlicher Vater nicht der "echte" Vater ist. Das Kind muss daher stabil genug sein, um eine solche Information verkraften zu können. Für Fälle, in denen das nicht gewährleistet ist, sieht unser Gesetzentwurf Härteklauseln vor", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Künftig wird es zwei Verfahren geben:
I. Verfahren auf Klärung der Abstammung
II. Anfechtung der Vaterschaft
I. Anspruch auf Klärung der Abstammung (§ 1598a BGB n. F.)
1. Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.
2. Der Anspruch ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind nicht vorgesehen.
3. Wird die Einwilligung versagt, kann sie vom Familiengericht ersetzt werden. Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebenslagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden kann.
Beispiel: Das Kind ist durch eine Magersucht in der Pubertät so belastet, dass das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens seinen krankheitsbedingten Zustand gravierend verschlechtern könnte (z.B. akute Suizidgefahr). Geht es dem Kind wieder besser, kann der Betroffene einen Antrag stellen, das Verfahren fortzusetzen.
II. Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff. BGB n.F.)
1. Das Anfechtungsverfahren ist unabhängig von dem Verfahren zur Durchsetzung des Klärungsanspruchs. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst Klärungsverfahren und dann Anfechtungsverfahren, in Anspruch nehmen will.
2. Modifikationen der Anfechtungsfrist
a. Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft eine Frist von zwei Jahren (§1600b BGB). Die Anfechtungsfrist hat zum Ziel einerseits dem Betroffenen eine ausreichende Überlegungsfrist zu verschaffen, und andererseits die Interessen des Kindes am Erhalt gewachsener familiärer Bindungen zu schützen und nach Fristablauf Rechtssicherheit zu schaffen. Für den Betroffenen bedeutet das: Erfährt er von Umständen, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen, muss er seine Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten. Diese Frist soll gehemmt sein, wenn der Vater ein Verfahren zur Klärung der Abstammung durchführt.
Beispiel: Das Kind wird im Juni 1998 geboren. Der Ehemann (also der rechtliche Vater) erfährt im Juni 2008, dass seine Ehefrau im Herbst 1997 eine außereheliche Affäre hatte. Gemäß § 1600b BGB hat der Ehemann zwei Jahre Zeit, um seine Vaterschaft anzufechten. Die Frist läuft ab Kenntnis der Umstände, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen - also ab Juni 2008. Lässt der Ehemann die Abstammung zunächst gerichtlich klären, wird die Anfechtungsfrist angehalten. Sie läuft erst sechs Monate, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung im Klärungsverfahren ergangen ist, weiter. Ergeht also im Dezember 2008 eine rechtskräftige Entscheidung, läuft die Frist ab Juni 2009 wieder bis Juni 2011.
b. Als Folge des neu geschaffenen Klärungsanspruchs sind häufiger als bisher Fälle denkbar, in denen ein Mann aufgrund eines - legal eingeholten - Abstammungsgutachtens sicher weiß, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, die Anfechtungsfrist aber bereits abgelaufen ist. Um den verschiedenen Interessen der Betroffenen in diesen Konfliktsituationen gerecht zu werden, soll in solchen Fällen ein Neubeginn der Anfechtungsfrist möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass die Anfechtung das Wohl des minderjährigen Kindes nicht erheblich beeinträchtigt.
Beispiele:
(1) Der Mann hat bereits seit mehreren Jahren konkrete Zweifel, biologischer Vater des Kindes zu sein. Um dem Kind ein Aufwachsen in der vertrauten Familie zu ermöglichen und die Beziehung zu seiner Frau nicht zu gefährden, lässt er die Zweifel auf sich beruhen. Die Anfechtungsfrist verstreicht. Die Ehe zerbricht trotzdem und der Kontakt zu dem Kind geht verloren. Durch einen Vaterschaftstest im Rahmen eines Klärungsverfahrens gewinnt der Mann Sicherheit, dass er tatsächlich nicht der biologische Vater ist. In einem solchen Fall soll der Vater trotz Fristablauf anfechten können. Nach Kenntnis von dem Abstammungsgutachten bleibt ihm dafür eine Frist von zwei Jahren.
(2) Die Partnerschaft zerbricht nach Ablauf der Anfechtungsfrist. Zwischen dem Mann und dem Kind besteht aber weiterhin eine enge Beziehung. Als die Frau einen neuen Partner findet, fühlt sich der Mann verletzt und will sich rächen. Zudem möchte er das Geld für den Unterhalt sparen. Er ficht sein Vaterschaft an, ohne sich darum zu kümmern, dass das Kind psychisch labil ist. In einem solchen Fall könnte eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegen, die eine Anfechtung nach Fristablauf ausschließt.
3. Härteklausel zugunsten des Kindes
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, im Anfechtungsverfahren das Kindeswohl zu wahren. Dies bedeutet darauf zu achten, dass das minderjährige Kind die Anfechtung in der jeweiligen Lebenssituation verkraften kann. In besonderen Härtefällen kann die Anfechtungsmöglichkeit daher zeitweise eingeschränkt werden. Wird die Anfechtungsklage wegen der Härteklausel abgewiesen, ist eine erneute Klage möglich. Die Anfechtungsfrist beginnt in diesem Fall erneut zu laufen.
Beispiel: Das Kind ist sehr krank. Der Verlust des rechtlichen Vaters wäre zusätzlich eine große Belastung. In einem solchen Fall kann die Anfechtungsklage aufgrund der Härteklausel abgewiesen werden. Nach Rechtskraft des Urteils kann der Vater innerhalb von zwei Jahren (§ 1600b BGB) erneut Anfechtungsklage erheben.
Der Gesetzentwurf ist heute vom Kabinett beschlossen worden und wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist es, eine Neuregelung bis zum 31. März 2008 in Kraft zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.
Dokumente
Regierungsentwurf - Vaterschaftsfeststellung
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
BMJ: Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert.
Lüge!! Zehtausendfache Lüge!
Sie wird verkompliziert, um Männer emotional und faktisch zu hindern, die Wahrheit zu erfahren.
Die Politik lügt de Volk frech ins Gesicht.
Die Justizministerin bricht Recht und zementiert das Unrecht.
BMJ: Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Ich verstehe den Sinn dieser unsäglichen Zwei-Jahres-Fristen nicht. Eine Lüge wird doch nicht zur Wahrheit, nur weil zwei Jahre vergangen sind. Diese ganze Rechtsverdreherei ist eine Unverschämtheit und dumm obendrein. Ein illegaler Test geht schneller, also wird er auch weiterhin angewendet werden.
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Ich verstehe den Sinn dieser unsäglichen Zwei-Jahres-Fristen nicht. Eine
Lüge wird doch nicht zur Wahrheit, nur weil zwei Jahre vergangen sind.
Jedes Verbrechen verjährt irgendwann. Die zwei Jahre sind allerdings recht kurz, wenn man das mit anderen Verbrechen vergleicht.
Diese ganze Rechtsverdreherei ist eine Unverschämtheit und dumm obendrein.
In der Justiz gibt es keine Entwicklung.
Ein illegaler Test geht schneller, also wird er auch weiterhin angewendet
werden.
Verboten ist es erst, wenn man erwischt wird (All Bundy).
BMJ: Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Ich verstehe den Sinn dieser unsäglichen Zwei-Jahres-Fristen nicht.
Ich schon.
Einfach mal vom logischen Denken auf das nutzenorientierte (also weibliche) umschalten - dann fällt es Dir wie Schuppen aus den Haaren. *g*
Und Du willst mir doch nicht ernsthaft erklären, daß "Kindeswohl" und dergleichen Geschmarre mehr als willkommene Rechtfertigungen und Zweckargumentationen für die Ministeriums-Femanzen sind? Nicht ernsthaft, oder?
))
Eine
Lüge wird doch nicht zur Wahrheit, nur weil zwei Jahre vergangen sind.
Jede Femanze wird Dir eindringlich erklären, daß es eine objektive Wahrheit nicht gibt. Wo soll da also die Lüge sein? Wahr ist, was Frau als wahr empfindet, und nix anderes.
Diese ganze Rechtsverdreherei ist eine Unverschämtheit und dumm obendrein.
Ein illegaler Test geht schneller, also wird er auch weiterhin angewendet
werden.
Davon gehe ich auch aus. Und ich rufe auch dazu auf, in aller Form:
Eine Zypries oder anderes rechtsstaatsfeindliche Gesocks kann uns unsere Menschenrechte nicht nehmen, die sind unveräußerlich!!! Das Recht auf Wissen um die eigenen Verwandtschaftsverhältnisse gehört absolut und unbedingt dazu.
Ein "illegaler Test" ist nichts als die Wahrnehmung legitimer Rechte. Das Unrecht liegt nicht in dem Test, sondern in dem System, das ihn aus materiellen und ideologischen Gründen für unrechtmäßig erklären will. Ein Unrechtssystem also, und ihm entgegenzuwirken ist anerkannte legitime Pflicht des Staatsbürgers. Steht jedenfalls in unserem Grunzgesetz.
Stauffenberg und co. galten zu ihrer Zeit schließlich auch nicht als Helden. Ihn persönlich würde ich ob seiner persönlichen Feigheit auch nicht so nennen, aber er hat trotzdem viel Mut bewiesen. Und viele andere mit ihm.
Jeder mögliche Widerstand gegen Zypries' verbrecherische Gesetze ist also nicht nur ein Recht, er ist geradezu eine Pflicht! Gleiche Maßstäbe - ein verbrecherischer Staat legitimiert auch illegale Methoden des Widerstandes.
Gruß,
nihi
PS: Das Feminat ist verfassungswidrig!
Es kann nicht bestehen, wenn die "Frauenversteher" endlich mal den Finger ziehen. Wacht endlich mal auf, Männer, ihr gedemütigten selbstentmannten Mösenkriecher!
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
BMJ: Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Wie sagt modorok auf papa.com: Du hast ja keine Ahnung. Zypresse hat diese auch nicht. Die gesammte Regierung auch nicht und kein weiterer dort in diesem Marionettenstaat auch nicht. Es geht einzig und allein nur um die Ausraubung der Arbeitsleistung, ob dem Volkswohlstand dienlich oder nicht.
Ob die Leistung dem Wohle der Gemeinschaft nutzt oder nicht ist Scheiß egal. Die Hauptsache ist: Das Volk ist mit sich selbst beschäftigt, so daß die Strippenzieher das machen können, was sie wollen. Das Volk bekommt das in der Trance, im Streit oder der Beschäftigung mit volkswohlschädigenden den Mächtigen Gewinn bringenden nicht mit.
Vielen Dank Zypresse! Recht ist da, wo der Daumen links ist ... also Glückssache. Eine Waage, wie ihn Justiza in der Hand hält ist doch eh wankelmütig. Mal ist sie mehr für das rechte und mal mehr für das unrechte linke doch meist für den Schlitz im Sparschwein, damit man sich die nächsten Verhandlung, die nur Leistung (woher kommt ursprünglich denn das Geld: durch eine Leistung, die einen Wert geschaffen hat, der es einem anderen Wert war, dafür Geld gegeben zu haben) verschlingt, ohne Leistung zu erbringen, Leisten zu können.
Freundliche Grüße
Conny
BMJ: Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Wie sagt modorok auf papa.com: Du hast ja keine Ahnung. Zypresse hat diese
auch nicht. Die gesammte Regierung auch nicht und kein weiterer dort in
diesem Marionettenstaat auch nicht. Es geht einzig und allein nur um die
Ausraubung der Arbeitsleistung, ob dem Volkswohlstand dienlich oder
nicht.
Unsere Regierung verhält sich völlig natürlich. In der Natur ist es üblich andere zu täuschen, zu betrügen und auszuplündern. Nur die dummen Leute, die wählen gehen, glauben für sie gelten keine Naturgesetze und sie können sich auf so einen Unfug wie "Gerechtigkeit" berufen.
BMJ: Kabinett beschließt Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Wie sagt modorok auf papa.com: Du hast ja keine Ahnung. Zypresse hat
diese
auch nicht. Die gesammte Regierung auch nicht und kein weiterer dort in
diesem Marionettenstaat auch nicht. Es geht einzig und allein nur um
die
Ausraubung der Arbeitsleistung, ob dem Volkswohlstand dienlich oder
nicht.
Unsere Regierung verhält sich völlig natürlich. In der Natur ist es üblich
andere zu täuschen, zu betrügen und auszuplündern. Nur die dummen Leute,
die wählen gehen, glauben für sie gelten keine Naturgesetze und sie können
sich auf so einen Unfug wie "Gerechtigkeit" berufen.
Ja sicher verhalten sich die ganz natürlich. Man muß aber nur die Rahmenbedingungen ändern und schon ist deren Natur eine andere. Es dreht sich doch alles ums Geld und da empfehle ich das Studium von Silvio Gesell "Die natürliche Wirtschaftsordung". Auch Helmut Creutz "Das Geldsyndrom" kann ergoogelt werden und von beiden findet man genug ihrer Gedankengänge im Netz.
Das Geld ist das Grundübel und wie sagte schon Goethe? "Zum Golde drängt, am Golde hängt doch alles. Ach, wir Armen!"
Alles hängt am Geld, alles drängt zum Geld und zurück bleibt der Bettler. Und von denen gibt es immer mehr mit diesem satanischen Gelde, das dem Gold gleicht wie unsere Edelmetallwährungen vergangener Tage. Zumindest das haben sie unabhängig von Silvio Gesells und John Maynard Keynes gelernt: Ein Goldstandard ist nichts. Was sie noch nicht gelernt haben: Geld sollte durch die Wirtschaftsleistung gedeckt sein und nicht durch irgend was (wie das beim Dollar an dem alle Währungen heute hängen ist).
Silvio Gesell und Steiner kommen fast zur gleichen Zeit zu einem ähnlichen Schluß und das sollte jetzt 100 Jahre später mal reif sein. Man muß das Geld entmachten, nachdem es jetzt mehrere Jahrtausende (mit kleineren Unterbrechungen, die ich hier jetzt nicht erwähnen will) immer wieder im großen Elend endete.
Lesenswert: Das Geld in der Geschichte
Am Geld hängt doch all unser handeln. Auf Geld sind wir alle aus. Geld ist wie ein Suchen nach Gold. Ist dessen Macht weg, beginnt erst der Friede ...
Freundliche Grüße
Conny