Geringerer Unterhalt wegen untergeschobenem Kuckuckskind
„Nur“!
Geringerer Unterhalt wegen untergeschobenem Kuckuckskind
Der Bundesgerichtshof urteilte am 2. April 2012.
Hat eine Frau ihrem Ehemann ein Kuckuckskind untergeschobenem, kann!! nach einer Scheidung der Unterhalt gekürzt werden.
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/geringerer-unterhalt-wegen-verheimlichtem-kuckuckskind-393904
Ein Kleiner, sehr kleiner Schritt in eine richtige Richtung.
Aber dennoch weiterhin ein Skandal sondergleichen!
Hier wurde ein Mann einfach nur gnadenlos Abgezockt und er muss, wenn auch erheblich weniger, weiterhin bezahlen
Täuschung, Lug und Betrug der Frau, werden also weiterhin Belohnt und nicht mal geahndet!
Link sollte jetzt gehen
Der Name der Betrüger_In muss gnadenlos im Internet veröffentlicht werden! (kt)
- kein Text -
Symbolcharakter
Dieses Urteil hat nur Symbolcharakter. Die Richter schraenken naemlich direkt ein:
"Eine Kürzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau könne nur dann verneint werden, wenn der Unterhalt wegen der Betreuung des Kindes gezahlt wird. Dies sei hier aber nicht der Fall, so die Karlsruher Richter."
Im Normalfall hat doch die Ehefrau das Sorgerecht und somit muss der (Ex)-Ehemann der Betruegerin doch den vollen Unterhalt zahlen. In diesem Fall ist das Kind leider behindert und daher hat die Mutter grosszuegigerweise auf die elterliche Sorge verzichtet:
"Nach der Scheidung wurde ihm für das Kind die elterliche Sorge übertragen."
Geringerer Unterhalt wegen untergeschobenem Kuckuckskind
Das Urteil ist einerseits empörend, andererseits auch ein Novum!
Zunächst mal wichtig: es ging nicht um Betreuungsunterhalt, sondern den reinen Luxusunterhalt fürs Luxusweibchen, der Mann latzt sicher schon ewig. Soviel übrigens zum Tamtam zur Befristung von Unterhalt auf drei Jahre und die Leerfloskel von den ehebedingten Nachteilen, die der Mann sicher hatte.
Novum ist, daß der Kuckuck dennoch berücksichtigt wurde: bislang standen sie eisern auf dem Standpunkt, nach Anerkennung der rechtlichen Vaterschaft oder dem Versäumnis einer Vaterschaftsanfechtung besteht kein Grund zur Unterhaltskürzung, ebenso nicht bei Betreuung.
Betrüblich ist aber das Abheben auf 'grobe Unbilligkeit': eine solche ist so gut wie nie erfüllt und somit wird es ein Einzelfall bleiben.
Das Abgefeimte ist nämlich, daß Unterhaltsverurteilung nicht einfach nur 'ungerecht', sondern 'sehr ungerecht' sein muß, bevor was geht. Üblicherweise zieht das erst dann, wenn Tussi versucht hätte, ihn umzubringen u.ä.
Die Kiste mit der 'groben Unbilligkeit' ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie verludert unsere Judikative ist: 'Einfache' Ungerechtigkeit ist hinzunehmen...
elterliche Sorge
Was soll er denn damit? - Schon der Hammer, dass erwartet wird, dass ein Mann zu einem an ihn angeschwindeltes Kind, noch sich als Vater benehmen solle.
Sorry, aber bei allen Kindern auf der Welt die es gibt, wäre dieses Kind durch die Machenschaften der Mutter, das letzte Kind, womit ich mich beschäftigen wolle.
Würde ewig das Kind mit dieser Schweinerei verbinden... Klar gibt es Männer, die sehen es anders...okay. Ihre Sache! Aber es wird von jedem Kuckucksvater auch erwartet, dass er lieb zu diesem Kind bleibt. Unglaublich eigentlich
--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern
Luxusweibchen?
Zunächst mal wichtig: es ging nicht um Betreuungsunterhalt, sondern den
reinen Luxusunterhalt fürs Luxusweibchen
Luxusweibchen?
Das heißt "Edelhure" 
Ganz genau so wie das Wort "Scheidung" von "Scheide" kommt.
--
IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen
Luxusweibchen?
Ganz genau so wie das Wort "Scheidung" von "Scheide" kommt.
Da fällt es mir wie Schuppen aus den Haaren! Genau! Da scheidet sich die Spreu vom Weizen!
Luxusweibchen?
Von einer Edelhure wuerde man aber so lange Sex bekommen wie man sie bezahlt.