Geringerer Unterhalt wegen untergeschobenem Kuckuckskind
„Nur“!
Geringerer Unterhalt wegen untergeschobenem Kuckuckskind
Der Bundesgerichtshof urteilte am 2. April 2012.
Hat eine Frau ihrem Ehemann ein Kuckuckskind untergeschobenem, kann!! nach einer Scheidung der Unterhalt gekürzt werden.
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/geringerer-unterhalt-wegen-verheimlichtem-kuckuckskind-393904
Ein Kleiner, sehr kleiner Schritt in eine richtige Richtung.
Aber dennoch weiterhin ein Skandal sondergleichen!
Hier wurde ein Mann einfach nur gnadenlos Abgezockt und er muss, wenn auch erheblich weniger, weiterhin bezahlen
Täuschung, Lug und Betrug der Frau, werden also weiterhin Belohnt und nicht mal geahndet!
