Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bürgerbeauftragte (Mehrzahl)

pappi, Tuesday, 03.04.2012, 12:52 (vor 5010 Tagen)

Diesen Job gibt es, seit wann weiß ich nicht. Was nuss man da können bzw. was hat man dann zu tun?

FFF (form-, frist- u. fruchtlos)

Nemetzki, Tuesday, 03.04.2012, 13:14 (vor 5010 Tagen) @ pappi

MEVOPO: Link
Wer hat es nicht schon erlebt: Eine Behörden-Entscheidung ruft Kopfschütteln oder gar Empörung hervor. Wenn Sie in einem solchen Fall von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie bei dem Bürgerbeauftragten des Landes Rat und Unterstützung.

Zu seinen Aufgaben gehört es, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung zu wahren. Darüber hinaus berät der Bürgerbeauftragte zu sozialen Fragen und setzt sich für die Rechte von Minderheiten ein. Alle Fragen des öffentlichen Rechts von der Abfallentsorgung über Baurecht, Gebühren und Umweltschutz bis zu den Zweckverbänden gehören zum Tätigkeitsfeld des Bürgerbeauftragten. Sein Anliegen ist es, im Rahmen der geltenden Gesetze eine zügige und einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

An den Bürgerbeauftragten können sich nicht nur Wahlberechtigte wenden, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes – also auch Minderjährige und Menschen ohne deutschen Pass.

SACHSEN: Link
Alle Behörden des Freistaates Sachsen benennen eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten. Rat suchende Bürger erhalten von ihr oder ihm eine allgemeine, wegweisende Beratung.
Hierzu gehören vor allem:

-Auskunft über die zuständige Behörde und den zuständigen Bearbeiter innerhalb der eigenen Behörde, nötigenfalls Weiterleitung von einschlägigen Anliegen
-die Unterrichtung über den Ablauf der seiner Behörde zugewiesenen Verwaltungsverfahren sowie über die gegen ihre Entscheidungen und Maßnahmen möglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
-Bereithalten von Antrags- und anderen Vordrucken seiner Behörde, mindestens in den gängigen Verfahren.
-Hinweise auf Quellen und Bezugsmöglichkeiten einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Vorschriften.

Doch VORSICHT! ... denn auch hier gilt: "FFF" (form-, frist- u. fruchtlos!)

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/04/08/uber-sinn-und-unsinn-der-dienstaufsichtsbeschwerde/print/

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