Kennt ihr den § 353 StGB?
§ 353 Abgabenüberhebung, Leistungskürzung.
(1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in Rechnung stellt.
http://dejure.org/gesetze/StGB/353.html
Da kann man ja faktisch jeden Beamten anzeigen!
Kennt ihr den § 353 StGB?
Da kann man ja faktisch jeden Beamten anzeigen!
Musst aber vorsichtig in dem "angeblichen Rechtsstaat" sein, denn sonst ergeht es dir so, wie man es Gustl Mollath angetan hat, wenn man auf die Wahrheit pocht!
Joo!
Man kann doch als Bürger nicht auf sein Recht pochen! Dann gibts prompt Gerechtigkeit und da geht die Unzufriedenheit erst richtig los!
Die Vorstellungen von Gerchtigkeit gehen diametral auseinander. Der Bürger fände es gerecht, von der Politik wahrgenommen zu werden. Die Politik findet es gerecht, wenn der Bürger sie beim regieren nicht mehr stört. Wird hier gut beschrieben: http://www.freiewelt.net/nachricht-9568/politiker-ignorieren-b%FCrger.html
Wenn der Bürger wagt sein dummes Maul aufzumachen, dann bekommt er eines von der Justiz auf die blöde Fresse. Wer kennt das mittlerweile nicht?