Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Muhahaha

DvB, Monday, 02.04.2012, 02:53 (vor 5012 Tagen) @ Rainer

Kachelmanns Anwalt habe glaubhaft gemacht, dass es auch Neonazis unter den Anhängern der Giftwolken-Theorie gebe. Der Anwalt der klagenden Bürgerinitiative hatte indes erwidert, dass es auch „Linke“ geben würde, die diese Theorie vertreten würden.

Kachelmann darf die Anhänger der Giftwolken-Theorie daher ungestraft „Neonazis und Verrückte“ nennen.

Als nächstes klagt ein Linker, daß er -im Unterschied zu Neon-Azis- gerichtlich bestätigt als Verrückter geführt werden darf. :-)

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