Kleine Anfrage zum gemeinsamen Sorgerecht ...
Pressemitteilung: Kleine Anfrage zum gemeinsamen Sorgerecht nicht
verheirateter Eltern
04.07.2007
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. begrüßt, dass heute im Bundestag eine
kleine Anfrage zum Thema "gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern"
gestellt wurde und dankt der Fraktion von Bündnis90/Grüne dafür, dass dieses
Thema nun auch auf parteipolitischer Ebene angegangen wird. Da inzwischen
fast jedes dritte Kind in Deutschland außerehelich geboren wird, gehört das
Thema "Sorgerecht" ganz oben auf die familienpolitische Tagesordnung.
Zum gleichen Thema führt der Väteraufbruch für Kinder seit Januar eine
Internet-Befragung durch, an der betroffene Väter teilnehmen können. Der
Fragebogen ist unter folgendem Link aufrufbar:
http://vafk-berlin.de/modules/bmsurvey/survey.php?name=Sorgerecht_070116_ohn
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Hintergrund der Befragung und der kleinen Anfrage ist das höchst umstrittene
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003. Darin wurden nach
Meinung vieler Experten Väter von nichtehelichen Kindern eindeutig
benachteiligt, denn diese können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder
nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. "Ungerecht", so war
vielerorts zu hören.
Die Verfassungsrichter gingen in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass
Mütter verantwortungsbewusst im Sinne ihrer Kinder entscheiden würden und
dass es bei zusammenlebenden und nicht miteinander verheirateten Eltern
regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme. Aus
Beratungsgesprächen mit Vätern hat der Verein "Väteraufbruch für Kinder
e.V." den Eindruck gewonnen, dass diese Annahme falsch ist. Demnach sind
viele Mütter, die mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes zusammen leben,
nicht bereit, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Bei Trennungen werden
diese Väter dann auf einfache Weise "entsorgt".
Doch ganz sicher mit ihrer Entscheidung scheinen Deutschlands
Verfassungsrichter nicht gewesen zu sein, denn sie haben den Gesetzgeber
verpflichtet ,,die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob
seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus,
dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass
Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie
zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird."
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Sommer 2006 eine
Fragebogenaktion durchgeführt, um die Praxis bei der Abgabe der gemeinsamen
Sorgerechtserklärungen zu beobachten. Allzu viel Engagement hat das BMJ bei
der Erfüllung des verfassungsgerichtlichen Beobachtungsauftrages jedoch
nicht entwickelt: So fallen Väter, die sich mit ihren Sorgerechtsproblemen
nicht an Jugendämter oder Anwälte gewandt haben, aus den Untersuchungen
heraus. Die Ergebnisse der Befragung lassen auf sich warten und sollten
ursprünglich im Februar oder März dieses Jahres vorliegen - mehr als vier
Jahre nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Angesichts der
Dauerdiskussion um den demographischen Wandel und des Anstiegs der
nichtehelich geborenen Kinder auf knapp 30% eine kaum hinnehmbare
Verzögerung.
Aus diesem Grund ist es nur zu begrüßen, das durch Bundnis 90 / Grüne nun
auch parteipolitscher Druck auf das BMJ ausgeübt wird, damit die Zahlen
endlich auf den Tisch kommen.
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
03691 - 88 09 74 + 0162 - 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
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