Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Deutschen Juristinnenbund zu Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter

Flohgast @, Saturday, 31.03.2012, 22:02 (vor 5013 Tagen)

Die Koalitionsparteien haben sich im Rahmen der ihnen vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Entscheidung zum Sorgerecht des nichtehelichen Vaters auf einen Vorschlag geeinigt, der nach Ansicht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) grundrechtliche Ansprüche von Mutter und Kind beeinträchtigt.
Eine Entscheidung des Familiengerichts ohne Anhörung der Mutter, ggf. Anhörung des betroffenen Kindes und des Jugendamtes als Vertreter des Kindeswohls, verletzt den in Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör.
Der djb sieht für eine derart übereilte Entscheidung auch keine Veranlassung, da schon das verfahrensrechtliche Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG einen gerichtlichen Anhörungstermin innerhalb eines Monats vorschreibt.
Eine Entscheidung im Schnellverfahren wird nicht der Tragweite und Bedeutung der Sorgerechtsentscheidung für das weitere Leben von Mutter und Kind gerecht. Im Zentrum der gerichtlichen Entscheidung muss aber immer das Wohl des Kindes stehen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 16.3.2012
Gefunden bei: http://liga-kind.de/news/newsletter.php#6

Gruß
Flohgast

Grundgesetz Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Depp_Innen!

Lupo, Saturday, 31.03.2012, 23:05 (vor 5013 Tagen) @ Flohgast

Im Zentrum der gerichtlichen Entscheidung muss aber immer das
Wohl des Kindes stehen.

Dann definiert das erstmal grundlegend und gesetzlich .... ihr Depp_Innen!

powered by my little forum