Horst Arnold 2.0
Bewährungsstrafe nach Vergewaltigung der Putzfrau
30.03.2012, 10:56 Uhr
Wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung seiner Putzfrau ist ein 66 Jahre alter Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zudem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen. Das Landgericht Erfurt blieb mit dem Urteil weit unter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2007 und 2008 eine 49-Jährige in seinem Haus in Bad Berka vergewaltigt und sexuell genötigt hat. Gleichzeitig wertete die Kammer das bislang vorstrafenfreie Leben des Mannes positiv.
Zu Gunsten des Mannes beurteilte das Gericht auch den Umstand, dass die Frau trotz der Übergriffe immer wieder zum Arbeiten gekommen sei. Der Angeklagte habe dadurch nicht gemerkt, was er der Frau für ein Leid angetan habe.
"Menschlich sehr schwieriges Verfahren"
Das Gericht sprach von einem "menschlich sehr schwierigen Verfahren". Es wertete die Aussagen des Opfers in fast allen Anklagepunkten als glaubwürdig. Nur in einem Fall, in dem der 66-Jährige die Frau in sein Schlafzimmer gelockt und dort vergewaltigt haben soll, erließ es einen Freispruch.
Das Verfahren war erst in Gang gesetzt worden, nachdem der Angeklagte Anzeige wegen Verleumdung gegen die 49-Jährige erstattet hatte. Die Frau selbst war aus Angst und Scham nicht zur Polizei gegangen. Ihren Angaben zufolge waren der 66-Jährige und ihr Ehemann gute Bekannte und gehörten demselben Schützenverein an. Erst als sie sich ihrem Sohn anvertraut hatte und dieser dem Vater von den Vorfällen berichtet hatte, war der Geschäftsmann mit den Vorwürfen konfrontiert worden und hatte die Frau angezeigt.
Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte aus Mangel an Beweisen auf Freispruch und verwiesen darauf, dass der 66-Jährige körperlich nicht in der Lage zu solchen Taten sei. Der Angeklagte bestritt im Prozess die Taten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Den Rentner wollte man bis zum Tod in den Knast bringen, diesen Jungen sperrt man schon mit 12 Jahren zum Selbstschutz weg, was ist denn das nur für ein männerfeindliches System?
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- Horst Arnold 2.0 -
Lupo,
30.03.2012, 14:40
- Offenbar glaubt man inzwischen, uns jeden Mist erzählen zu können, den wir glauben sollen - Mus Lim, 30.03.2012, 15:25