Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Abgeordnetenwatch is waiting for the Pudel

Holger, Monday, 26.03.2012, 07:50 (vor 5019 Tagen) @ FAZ Leser

Sehr geehrter Herr Wanderwitz!

In der FAS vom 25.3. haben Sie sich sehr für eine gesetzliche Quotenregelung eingesetzt. Leider haben Sie sich nicht dazu geäußert, warum denn nun ein geringer Frauenanteil in Führungspositionen ein untragbarer Zustand sein soll, der Null-Prozent-Anteil von Frauen bei den Stahlarbeitern am Hochofen, Bergleuten oder den Kampftruppen in Afghanistan stört Sie doch anscheinend auch nicht.

Es ist deshalb dringlich geboten, Ihr Verhältnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu klären.
Dort steht in Art. 3 Abs. 3 , daß Diskriminierung aufgrund des Geschlechts VERBOTEN ist, daß Eigentum nach Art. 14 geschützt ist.

Erläutern Sie bitte, warum Sie einen Verstoß gegen das GG als den Zweck heiligendes Mittel ansehen.
Erklären Sie unter diesem Aspekt, ob auch das Folterverbot für Sie in ähnlicher Weise relativierbar ist.

MfG


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